Kuony von Stocken
Kuony von Stocken war ein Hofnarr des habsburgischen Herzogs Leopold I. und gilt traditionell als Urheber eines noch heute dargestellten Brauches in der schwäbisch-alemannischen Fastnacht.
Legende
Laut der Tschachtlanchronik (1483) marschierte Leopold im Morgartenkrieg 1315 mit seinem Heer bis Ägeri (Egre) und beriet dort mit seinen Herren, wie das Land Schwyz am besten erreicht werden könnte. Man beschloss, über den Morgarten nach Sattel zu marschieren.
Nun wandte sich Leopold an seinen Narren, Kuony von Stocken (Cuoni von Stocken), und fragte ihn, wie ihm der Rat der Herren gefalle. Kuony antwortete, der Rat gefiele ihm übel. Als daraufhin der Herzog nach dem Grund fragt, antwortet er
- Da hand ir all geratten wa ir in dasz land koment, aber keiner hat geratten wa ir her wider usz koment.
Die Figur von Kuony tritt erstmals 1415 in Heinrich Wittenwilers Dichtung Der Ring. Die Geschichte wird wenig später zu einem festen Bestandteil der Erzählung zum Morgartenkrieg in den Schweizer Chroniken, unter anderem in der Berner Chronik, der Tschachtlanchronik (1483) und der Spiezer Chronik (1485). Die Bilderchroniken stellen Kuony dabei als Figur mit typischen Narrenattributen mitten im Schlachtgetümmel dar, in der Spiezer Fassung als fiedelnder Geigenspieler, in der Berner Chronik im typischen zweigeteilte Narrengewand mit Eselsohren und Glöckchen.
Narrengericht
Nach der vernichtenden Niederlage der Habsburger in der Schlacht am Morgarten am 15. November 1315, bei der der Herzog nicht viel mehr als sein Leben retten konnte, erinnerte sich dieser angeblich an den weisen Rat seines Narren und gewährte ihm einen Wunsch. Kuony erbat sich, so die Legende, das Privileg, in seiner Heimatstadt Stockach alljährlich ein Gericht abhalten zu dürfen, aus dem sich viel später ein Narrengericht entwickelte.
Da Leopold aber bereits 1326 und damit vor der Regelung der Angelegenheit starb, wandte sich Kuony den Erzählungen nach an Herzog Albrecht den Weisen, der ihm schließlich 1351 das Privileg gewährt haben soll. Unter dem persönlichen Schutz des Stadtherrn von Stockach, dem Landgrafen Eberhard von Nellenburg, soll Kuony letztendlich die Urkunde in seine Heimatstadt verbracht haben, wo sie in der Säule eines Brunnens aufbewahrt wurde. In den lokalen Akten erscheint die Bezeichnung "Narrengericht" erstmals 1661. Kurz darauf, im Jahr 1687, halten die Stockacher Narren in einer "Satzung und Ordnung" unter Berufung auf das Privileg den Ablauf der einheimischen Fasnacht fest.
Zur Stiftung des Narrengerichts wird in Stockach zudem eine Urkunde aus dem Jahr 1743 aufbewahrt, welche sich auf eine Vorlage von 1687 stützt, die ihrerseits auf das angebliche Originalprivileg verweist. Diese in der Säule des mittleren Brunnens gefundene Urkunde besagt, daß jhme Hans Kuene undt allen seinen Nach-Kommenden Burger von Stockhach, alle Jährl. in der Faßtnacht […] das Narren Gericht vergunet u. in Gnaden erteilt seye. Die Sprache der Urkunde verweist ins 17. Jahrhundert.
Die Figur des Hans Kuony spielt in der heutigen schwäbisch-alemannischen Fastnacht immer noch eine zentrale Rolle. Im Stockacher Narrengericht, das alljährlich am Schmotzigen Donnerstag tagt, tritt er als unverlarvter Narr in einem schwarz-roten Narrenkostüm auf. Aufgrund seiner Legende erstellte ihm seine angebliche Heimatstadt Stockach einen Brunnen, auf dem man rundherum seinen weisen Rat an den Herzog von Habsburg lesen kann. Wohl seit dem frühen 17. Jahrhundert, möglicherweise durch eine falsche Übertragung aus einer der Chroniken, ist dem Hofnarren der Vorname "Hans" zugefügt worden. Übliche Schreibweisen der Chronisten, falls er überhaupt genannt wurde, waren Cuni, Chuny, auch Kuno und schließlich Kuony.
Kuony von Stocken stellt aufgrund seines Rates an den Herzog von Habsburg einen der beiden Hofnarrentypen dar. Während so genannte natürliche Narren wie beispielsweise Claus Narr mit allerlei Gebrechen am Hof eines Fürsten für dessen Erheiterung sorgte, aber auch an Sterblichkeit eines jeden Menschen und an die Vergänglichkeit allen Ruhms erinnerte, steht Kuony als künstlicher Narr für einen in Wahrheit sehr intelligenten Menschen, ähnlich wie es Kunz von der Rosen war, der Hofnarr Kaiser Maximilians.
Dier Nachweis seiner realen Existenz ist vorerst ungeklärt. In habsburgischen Akten oder Urkunden bleibt er unerwähnt. Ebenso wenig ist er in Akten des Stockacher Stadtarchivs zu finden. Dagegen ist er als "Chuni von Stocken" bereits um 1400 in Heinrich Wittenwilers "Ring" namentlich aufgeführt. Ebenso findet sich im "Schachzabelbuch" des Steiner Klerikers Konrad von Ammenhausen im Jahr 1337 ein "Chuny".
Literatur
- Journal der Schwäbisch Alemannischen Fastnacht 2015: Narrenbote Nr. 38 dold.verlag 2014, ISBN 3-927-67784-1, S. 36.
- Thomas Warndorf: Die Stockacher Fasnacht: Ihre Mythen – Ihre Fakten. Die Schlacht am Morgarten, Kuony von Stockach und ein Privileg. Druck werk zwei Print + Medien, Konstanz 2016, ISBN 978-3-00-052535-3