Kronkolonie (Vereinigtes Königreich)
Eine Kronkolonie (englisch crown colony) war im britischen Staatsrecht die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung, die über einen höheren Grad an Selbstverwaltung verfügten als normale Überseeterritorien, jedoch über weniger Rechte als selbstverwaltete Dominions. Der Begriff wurde 1981 durch British Dependent Territory („britisch Abhängiges Gebiet“) und 2002 durch British Oversea Territory („britisches Überseegebiet“, siehe British Overseas Territories Act 2002) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad.
Heute verfügen die meisten britischen Überseeterritorien, wenn auch in verschiedener Abstufung, über Selbstverwaltung (innere Autonomie). Nur die Außenpolitik und die Verteidigung obliegt weiterhin dem Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung, wie zum Beispiel Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten.
Viele der heutigen Mitglieder des britischen Commonwealth waren zuvor Kronkolonien. Davon zu unterscheiden sind unter anderem britische Protektorate und die selbstverwalteten Dominions sowie Gebiete, die unter der Verwaltung eines Dominions standen.
Siehe hierzu: Britische Kolonien und Protektorate
Literatur
- Claudia Schnurmann: Vom Inselreich zur Weltmacht. Entwicklung des britischen Weltreichs vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. 1. Auflage. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016192-X.