Kommunalfahrzeug

Kommunalfahrzeug ist eine Sammelbezeichnung für eine nicht näher definierte Klasse von Nutzfahrzeugen. Der Name wurde durch die Werbung geprägt, weil diese Fahrzeuge vorwiegend im B2A-Marketing an Kommunalverwaltungen und andere öffentlich-rechtliche Dienstleister verkauft werden, die damit ihre Aufgaben (z. B. Grünflächenpflege, Reinigung der Straße) erfüllen. Aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen verwenden Kommunalfahrzeuge, beispielsweise Gärtnereien und Forstbetriebe.

Beispiele für Kommunalfahrzeuge:

Wie durch diese Beispiele deutlich wird, ist eine Abgrenzung zu anderen Fahrzeugklassen (wie Baumaschinen und Landmaschinen) praktisch nicht möglich. Einziges gemeinsames Merkmal ist die geringe Fahrgeschwindigkeit (meist unter 25 km/h). Besonders langsame Kommunalfahrzeuge (unter 6 km/h) dürfen auch ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden.[2]

Einige Beispiele für Anbieter von Kommunalfahrzeugen:

Einzelnachweise

  1. Hans-Joachim Voigt: Kommunaltechnik - was ist das? Freie Wähler Demen, 11. November 2017, abgerufen am 7. Juni 2021.
  2. Traktor fahren Mit und ohne Führerschein – so geht's. Advocard, 11. Juli 2016, abgerufen am 7. Juni 2021.
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