Grünfläche
Mit Grünfläche wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine mit Rasen bepflanzte, parkartig oder gärtnerisch gestaltete Freifläche sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bezeichnet.
Definition
Im deutschen Bau- und Planungsrecht (Stadt- und Landesplanung) beinhaltet der Begriff „Grünfläche“ nicht nur Parkanlagen, sondern auch Dauerkleingärten, Zeltplätze, Badeplätze oder Freibäder, Sportplätze, Spielplätze oder Friedhöfe, die in größerem Umfang mit Gebäuden, Wegen und Stellplätzen überbaut sein können[1]. Die Flächen dienen vor allem der Erholung sowie Spiel und Sport[2] und können Teil der Straßenraumgestaltung sein.
Bedeutung
Grünflächen tragen zur Verbesserung des Kleinklimas (Verdunstung, Abkühlung, Luftreinigung) bei. Durch die Einrichtung von Grünflächen wird außerdem der Bodenversiegelung entgegengewirkt und ein Versickern von Oberflächenwasser ermöglicht. Darüber hinaus liefern sie einen Beitrag zur Artenvielfalt (Biodiversität).[3] Um die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit von Grünflächen dauerhaft zu erhalten, sind regelmäßige Grünpflege- und Baumschnittarbeiten notwendig.
Die Vielzahl an weiteren Vorteilen umfasst beispielsweise auch, dass bewaldete städtische Grünflächen die kognitive Entwicklung von Jugendlichen und ihr Risiko für psychische Probleme verbessern können.[4][5]
Erfassung
Ein so genanntes Grünflächenkataster kann den Bestand an den in der Regel kommunalen Grünflächen wie Parks, Grünanlagen und zum Teil auch Spielplätzen verwalten. Es ist dann meist mit einem kommunalen Geoinformationssystem gekoppelt.
Grünflächeninformationssysteme sind die Grundlage für die Planung, Entwicklung und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen. Das Leistungsspektrum reicht dabei von den klassischen Anwendungen wie Grünflächen- oder Baumkataster bis hin zu speziellen Fragestellungen wie Spielgeräte- und Friedhofsverwaltung.
Im Zusammenhang mit Bebauungsplänen wird bisweilen die Grünflächenzahl (GÜZ) verwendet. So müssen beispielsweise bei der Forderung einer Grünflächenzahl von 0,4 mindestens 40 % des Baugrundstücks als Grünfläche ausgebildet werden.[6]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- § 5 Abs. 2 Nr. 5 Baugesetzbuch
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag Köln, Begriff „Grünfläche“
- Volker Mrasek: Jenseits der Gehege – Zoos fördern die Artenvielfalt oft unbewusst. In: Forschung aktuell. dradio.de, Deutschlandfunk, 6. September 2011, abgerufen am 5. Oktober 2018.
- Amy Woodyatt: City children have better mental health and cognition if they live near woodlands. In: CNN. Abgerufen im 14 August 2021.
- Mikaël J. A. Maes, Monica Pirani, Elizabeth R. Booth, Chen Shen, Ben Milligan, Kate E. Jones, Mireille B. Toledano: Benefit of woodland and other natural environments for adolescents' cognition and mental health. In: Nature Sustainability. 19. Juli 2021, ISSN 2398-9629, S. 1–8. doi:10.1038/s41893-021-00751-1.
- Bad Füssing: Beispiel zur Verwendung der Grünflächenzahl GÜZ (abgerufen am 21. April 2011; PDF; 7,2 MB)