Klapptor
Als Klapptor wird ein einflügeliges Schleusentor einer Schiffsschleuse mit waagerechter, am Schleusenkammerboden angebrachter Drehachse bezeichnet.
Aufbau und Funktion
Das Klapptor[1] einer Schleuse besteht aus einem um eine waagerechte Achse drehbaren Tor, ähnlich einer Klappe, das in gehobener Stellung den Wasserdruck des Oberwassers auf das Dichtungslager der Schleusenkonstruktion ableitet und die Schleusenkammer verschließt. Durch Niederlegen des Klapptores in den zu diesem Zweck entsprechend vertieften Schleusenkammerboden wird das Öffnen der Schleusenkammer erreicht. Wasserfahrzeuge fahren dann über das gelegte Klapptor zum Verlassen der Schleuse. Klapptore werden fast ausschließlich als Verschlusseinrichtung am Oberhaupt einer Schleuse eingesetzt. Um die gesamte Kammerlänge nutzen zu können, klappt das Tor nach Oberwasser auf. Erste Klapptore waren aus Holz. Während später eiserne bzw. stählerne Nietkonstruktionen üblich waren, werden heute Klapptore in voll geschweißter Konstruktionsform gebaut und elektrisch bzw. hydraulisch bewegt.
Beispiele
- Schleuse Wusterwitz, Klapptor mit Drempel
- Schleuse Rothensee, Klapptor, Oberwasser
- Schleuse Plötzensee, Klapptor Oberwasser
Weitere Typen von Schleusentoren
- Hubtor als Schütztafel mit senkrechter Bewegung in Richtung der Torebene nach oben.
- Segmenttor als um eine horizontale Achse drehbarer Staukörper mit kreiszylindrischer Torhaut.
- Schiebetor als einteilige, in waagerechter Richtung bewegliche Tafel.
- Stemmtor aus zwei Flügeln mit senkrechter Drehachse.
Literatur
- Otto Lueger: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Band 7: Papierfärberei bis Schwefelsäure. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart, Leipzig, 2., vollständig neu bearbeitete Aufl. 1909, S. 721–723.
- Hans Dehnert: Schleusen und Hebewerke. Springer-Verlag, Berlin 1954.
Weblinks
Einzelnachweise
- Schleuse. GeoLexikon, abgerufen am 6. Januar 2020.