Kirchenrat
Ein Kirchenrat ist in verschiedenen evangelischen Kirchen Deutschlands ein Mitglied der Kirchenleitung. In der Schweiz ist Kirchenrat die Bezeichnung sowohl für die Kirchenleitung als auch für deren Mitglieder. Die Bezeichnung „Kirchenrat“ wurde und wird auch als Ehrentitel verwendet.[1]
Deutschland
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die Evangelische Landeskirche in Baden sowie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg nennt ihre Kirchenleitung Oberkirchenrat (landeskirchliche Verwaltung). In anderen protestantischen Kirchen versehen Kirchenräte ihren Dienst ehrenamtlich in der Verwaltung der Ortsgemeinde. Dieses Ehrenamt steht sowohl Frauen als auch Männern offen. Die Bezeichnung hat sich in evangelisch-reformierten Kirchen[2] und der mennonitischen Kirche erhalten.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird zwischen einem Laienkirchenrat und dem geschäftsführenden Kirchenrat unterschieden.[3] Im Unterschied zum Laienkirchenrat ist der geschäftsführende Kirchenrat der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ein Pfarrer. Er übt sein Amt hauptamtlich aus. Sitz des geschäftsführenden Kirchenrates ist Hannover.
Schweiz
In vielen evangelisch-reformierten Landeskirchen in der Schweiz (Aargau,[4] beide Appenzell,[5] Basel-Land,[6] Basel-Stadt,[7] Glarus, Graubünden,[8] Nidwalden,[9] St. Gallen[10], Schaffhausen,[11] Schwyz, Thurgau,[12] Zug[13] und Zürich[14]) bezeichnet Kirchenrat die Leitung der Landeskirche, und zwar sowohl das Gremium als Ganzes wie auch deren einzelne Mitglieder. In den anderen schweizerischen Landeskirchen gilt hierfür die Bezeichnung Synodalrat.
In einigen evangelischen Landeskirchen der Schweiz ist Kirchenrat die Bezeichnung für die Leitung einer Kirchgemeinde. In den vorgenannten schweizerischen Landeskirchen gilt hierfür die Bezeichnung Kirchenpflege.
Einzelnachweise
- Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949: Organe – Ämter – Verbände – Personen, bearbeitet von Heinz Boberach, Carsten Nicolaisen und Ruth Pabst, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010 (= Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte; Reihe A, Quellen, Bd. 20), Bd. 2 Landes- und Provinzialkirchen, S. 11. ISBN 978-3-525-55794-5 eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.
- so z. B. in Emden, vgl. Webseite der Ev.-ref. Gemeinde
- Grundordnung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Artikel 21:
- http://www.ref-ag.ch/organisation-personen/kirchenrat/
- http://ref-arai.ch/adressen/kirchenrat.html
- https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/kirchenrat/
- http://www.erk-bs.ch/kirchenrat
- http://www.gr-ref.ch/Kirchenrat
- http://nw-ref.ch/index.php?id=20
- http://www.ref-sg.ch/kirchenrat/
- http://www.ref-sh.ch/kirchenrat
- http://www.evang-tg.ch/landeskirche/kirchenrat.html
- http://www.ref-zug.ch/kanton-zug/organisation/kirchenrat/
- http://www.zh.ref.ch/organisation/kirchenrat