Kammerfrau
Kammerfrau (frz. Femme de chambre) ist die veraltete Bezeichnung einer zur unmittelbaren (auch körperlichen) Bedienung einer hochgestellten Dame, beispielsweise einer Fürstin, bestimmten Frau.[1][2] Kammerfrauen wurden vereinzelt auch als Staatsjungfrauen oder Staatsjungfern bezeichnet.[3]
Kammerfrauen waren an fürstlichen Höfen in der Hierarchie unterhalb der Hofdamen, aber über den Kammerdienerinnen angesiedelt.[2] Sie waren oft verwitwet und mussten als Vertrauteste des weiblichen Hofstaates auch nachts verfügbar sein.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- http://www.duden.de/definition/kammerfrau
- http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk00610.htm
- Brigitte Kasten (Bearb.): Die jülich-kleve-bergischen Hof-, Hofämter- und Regimentsordnungen 1456/1521 bis 1609. Ostfildern 2015 (= Residenzenforschung. Band 26), S. 519.
- http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834/A/Kammerfrau
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