Jugendwohlfahrtsgesetz

Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) hieß:

Deutschland

Vorgänger:

  • von 1922 bis 1961 hieß das erste Jugendwohlfahrtsgesetz Deutschlands Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG) oder auch verkürzt Jugendwohlfahrts-Reichsgesetz, das 1924 in der ersten deutschen Republik (sogenannte Weimarer Republik) in Kraft trat.
  • Bis 1961 war das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt in der Bundesrepublik Deutschland noch gültig, in der DDR bereits 1950 ersetzt durch das Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung und ab 1963 durch das Jugendgesetz der DDR.
Österreich
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