Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt
Das deutsche Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, kurz RJWG oder Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 9. Juli 1922[1] trat am 1. April 1924 in Kraft[2] und regelte bis 1961 (Westdeutschland) die Jugendwohlfahrt. Seine Einführung wurde vom Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923 begleitet.
Mit der Neubekanntmachung vom 11. August 1961[3] wurde es, neben einigen inhaltlichen Änderungen, in Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) umbenannt. 1990 wurde es vom Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB VIII abgelöst.
Literatur
- Josef Beeking: Zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922: Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt und die Caritas. Eine grundsätzliche Würdigung verbunden mit Wegweisungen für die praktische Arbeit. (= Schriften zur Jugendwohlfahrt. Band 3). 2. Auflage. Caritasverlag, Freiburg i. Br. 1925.
Einzelnachweise
- RGBl. I 1922 S. 633
- Einführungsgesetz zum Reichsgesetze für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922, RGBl. I 1922 S. 647
- BGBl. I S. 1205
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