Josef Krämer (Politiker, 1904)
Josef Krämer (* 30. Januar 1904 in Heiderjahnsfeld; † 25. Dezember 1980 in Köln) war ein deutscher Politiker der NSDAP.[1]
Leben
Nach dem Schulbesuch studierte Krämer von 1923 bis 1926 Rechtswissenschaften in Köln und promovierte 1928 zum Dr. jur. 1925 war er Vorsitzender der Kölner Studentenschaft, 1926 Leiter des Kreises Westdeutschland der Deutschen Studentenschaft und Hochschulpolitischer Referent im Windthorstbund, der Jugendorganisation der Deutschen Zentrumspartei. Von 1931 bis 1941 war er Rechtsanwalt in Köln.
Im Jahr 1931 radikalisierte sich Krämer, trat der SA bei und am 1. September 1931 in die NSDAP ein. Im April 1933 wurde er zum Kreisleiter in Köln-Stadt ernannt. Ab 1933 war Krämer Gauführer im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und später dort Gauobmann. Seit 1933 war er Stadtverordneter, ab 1934 bis 1943 Ratsherr der im Oktober 1935 umbenannten „Hansestadt Köln“. 1938 war er Gaurechtsamtsleiter des Gaues Köln-Aachen. Ferner gehörte Krämer 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht[2] Hans Franks.
Nachdem Krämer am 29. März 1936 erfolglos bei der Reichstagswahl kandidiert hatte, trat er am 9. Dezember 1940 im Nachrückverfahren für den verstorbenen Abgeordneten Karl Georg Schmidt als Abgeordneter in den nationalsozialistischen Reichstag ein, in dem er bis zum Ende der NS-Herrschaft im Frühjahr 1945 den Wahlkreis 32 (Baden) vertrat.
Von April 1941 an war er bei der Wehrmacht. Im besetzten Polen wurde er am 26. Oktober 1942 als Nachfolger von Heinz Werner Schwender Kreishauptmann im Kreis Łowicz im Distrikt Warschau unter dem Gouverneur Ludwig Fischer. Nach ihm wurde in Łowicz Claus Peter Volkmann zum Kreishauptmann, denn ab dem 1. Mai 1943 wurde Krämer Stadthauptmann der Hauptstadt des Generalgouvernements Krakau, dort wechselten die Distriktgouverneure von Richard Wendler zu Ludwig Losacker und Curt Ludwig Ehrenreich von Burgsdorff. Zum Kriegsende war er noch stellvertretender Kreisleiter der NSDAP in Hameln.
Nach dem Krieg arbeitete er bis zu seiner Verhaftung am 30. September 1945 unter falschem Namen bei der Feldschlößchen Brauerei in Braunschweig. Vom Britischen Militärgericht Braunschweig wurde Krämer am 27. April 1946 wegen Kriegsverbrechen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt und am 22. April 1950 vorzeitig aus der Haft entlassen. Bei der Entnazifizierung wurde er am 20. September 1951 als Minderbelasteter (III) eingestuft, dennoch konnte er wieder als Rechtsanwalt in Köln tätig werden. Ein Verfahren wegen der Beteiligung der Kreishauptleute an den NS-Verbrechen im besetzten Polen wurde am 26. Februar 1960 bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingestellt.
Schriften
Literatur
- Michael Löffelsender: Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 88). Mohr Siebeck, Tübingen 2015.
- E. Kienast (Hrsg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode. R. v. Decker’s Verlag, G. Schenck, Ausgabe Juni 1943, Berlin.
- Joachim Lilla, Martin Döring, Andreas Schulz: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Ein biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung der völkischen und nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten ab Mai 1924. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4.
- Erich Stockhorst: 5000 Köpfe. Wer war was im 3. Reich. 2. Auflage. Arndt, Kiel 2000, ISBN 3-88741-116-1.
- Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2.
Einzelnachweise
- Kurzbiografie bei Markus Roth: Herrenmenschen, S. 485
- Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 255