Jakob Mannheimer
Jakob Mannheimer (* 1724 bei Darmstadt; † 1803) war ein Bankier in Frankfurt am Main und hat den Städtebau des späten 18. Jahrhunderts in Schwäbisch Hall, Ulm und Heilbronn finanziert. Auf von ihm verliehenen Darlehen geht die Gründung mehrerer Bankhäuser in Südwestdeutschland zurück.
Leben und Wirken Mannheimers
Mannheimer wurde 1724 bei Darmstadt geboren. Er hatte jüdische Vorfahren, die jedoch beginnend mit seinem Großvater Samuel Mannheimer zum Christentum konvertiert waren, und die Viehhändler und Geldleiher waren. Über seine Jugend- und Lehrjahre ist wenig bekannt. Er trat erstmals 1748 aus dem Dunkel der Geschichte, als er in einem Vortrag vor dem Handwerkertag in Frankfurt die Gründung einer Handwerker-Societät (Hilfsverein) einforderte. Mannheimers Ideen waren für die damalige Zeit revolutionär, fanden jedoch noch kein Gehör.
Die Idee der Sozietät würde ihn allerdings später wieder beschäftigen. Kurz darauf heiratete er Agnes, geb. Kronstein, die viel Geld in die Ehe einbrachte. 1756 wird er als Besitzer eines großen Anwesens in Frankfurt genannt, ein Jahr später bereits hat er Anrechte an verschiedenen Höfen bis in den südlichen Odenwald, die er als Pfand für verliehenes Geld besaß. Durch diese Rechte wurde er mit der Härte des seit dem Mittelalter bestehenden Pfandsystems konfrontiert, das den Nutzen des Pfandes vom Geschick des Geldgebers abhängig machte. Mannheimer ersonn daher die Idee des Zinses für Landkredite nach zu erwartenden Einnahmen durch Mehrnutzen und prägte den Begriff „Land-Societät“ für dieses Prinzip. Er soll in Kontakt mit der Bankiersfamilie Kaskel gestanden haben und begründete um 1765 eine Privatbank. Seine Zinsideen wurden durch Flugschriften und Vorträge verbreitet und stießen auf offene Ohren. Die erste Gemeinde, die von Mannheimer Geld lieh, war Görsroth im Taunus. Manheimer erhielt zwar einen Teil der Markung als Pfand, nahm diese Rechte jedoch nicht wahr und sicherte sich stattdessen für 20 Jahre ein Viertel der zu erwartenden Mehreinnahmen nach den geplanten Maßnahmen zur Strukturverbesserung.
Gemeinden und Herrenhäuser in Hessen und der Kurpfalz standen Mannheimers Geschäftspraktiken eher ablehnend gegenüber, so dass er nach dem Görsrother Vertrag keine entsprechenden Geschäfte mehr in dieser Region abschließen konnte. Kurfürst Karl Theodor beschied zwar, Mannheimers Geschäftsidee sei „ein recht Ding von der Sache Willen“, konnte aber keine anbieten. Nach 1767 gelang ihm jedoch in mehreren Etappen der Abschluss eines Generalvertrages mit dem Schwäbischen Kreis[1], der sich damit anfreunden konnte, in das auch zur gegenseitigen Finanzhilfe bestehende Bündnis nun auch private Finanzierungspartner aufzunehmen. Mannheimer wurde bis 1779 zum Geldgeber für die Städte Schwäbisch Hall, Ulm und Heilbronn, die nach Kreditnahme jeweils einen Teil der zu erwartenden Mehreinnahmen als langjährigen Zins entrichteten. Die Napoleonischen Kriege belasteten Mannheimers Etat sehr und er verstarb inmitten dieser tragischen Periode. Sein Enkel August Mannheimer führte die Privatbank nach seinem Tod fort und profitierte von der frühen Industrialisierung nach Überwindung der Hungerjahre 1816/17. August Mannheimer verkaufte ab 1835 Masse und Verbindlichkeiten an verschiedene Bankiers, darunter die Gutmann, die Heilbronner Gumbel und andere, deren Bankhäuser in den 1850er Jahren meist als bedeutende Anteile in den Genossenschaftsbanken bzw. Raiffeisenbanken aufgingen.
Einzelnachweise
- KA LRA Ravensburg Nr. 17003 ff.