Jakob Bader

Jakob Bader (* 20. Juli 1883 in Lahr/Schwarzwald; † 23. Januar 1939 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist und Verwaltungsbeamter. Er war Polizeipräsident von Mannheim und Ministerialdirektor.

Leben

Jakob Bader war der Sohn des Zigarrenfabrikanten in Lahr, Jakob Bader, und dessen Ehefrau Pauline geborene Bühler. Sein Großvater väterlicherseits gilt als der Begründer der Tabakindustrie in Oberbaden.

Nach dem Besuch des Gymnasiums, an dem er 1902 das Abitur ablegte, studierte Jakob Bader Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau, München, Kiel, Berlin und Heidelberg und legte 1907 das Erste Staatsexamen ab. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1911 promovierte Bader im Jahre 1912 zum Dr. jur.

Seine erste berufliche Stelle erhielt Jakob Bader in Karlsruhe als Regierungsassistent. Von 1912 bis 1914 war er Sekretär des Badischen Ministeriums des Innern. 1914 wechselte er als Regierungsassistent nach Müllheim.

Nach Ende des Ersten Weltkrieges, an dem er durchgehend teilnahm und bis zum Hauptmann aufstieg, war Bader 1918 als Regierungsrat wieder im Badischen Ministerium des Innern tätig. Ab 1919 war er Polizeidirektor bzw. ab 1932 Polizeipräsident von Mannheim ernannt. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wechselte Jakob Bader im März 1933 zurück in das Badische Ministerium des Innern, wo er zum Ministerialdirektor befördert wurde.

Im Dezember 1933 wurde er in die NSDAP aufgenommen und dabei das Aufnahmedatum auf den 1. Mai 1933 zurückgesetzt.[1]

Er lebte in Karlsruhe, Beethovenstraße 9, und starb im Januar 1939 an den Folgen eines Unfalls, den er sich bei der Besichtigung eines Bergwerks in Blumberg zugezogen hatte.

Ehrungen

Familie

Seit 1921 war Bader verheiratet mit Margit Wilhelmine geborene Ringwald. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Michael Ruck: Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928–1972, 2014, Seite 133.
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