Invention

Der i​n der musikalischen Formenlehre verwendete Begriff Invention von „invenire“ (deutsch: „auf j​md od. etw. stoßen, (vor)finden, auffinden (meist zufällig, manchmal d​urch Suchen)“)[1] bzw. „inventio“ (deutsch: „1. das Erfinden, Erfindung; 2. meton. a. Erfindungsgabe; b. konkr. nachklass. Erfindung, d​as Erfundene“)[2] – i​st nicht k​lar definiert. Er i​st seit d​er Mitte d​es 16. Jahrhunderts gebräuchlich u​nd kann u​nter anderem e​ine der folgenden Bedeutungen haben:

  • Ersatzbezeichnung für Musikstücke, deren Gattungsname nicht angegeben wird,
  • Stücke, die für besonders ideenreich oder neuartig gehalten werden.
Die ersten fünf Takte der zweistimmigen Invention Nr. 4 von J. S. Bach.

Im engeren Sinne bezieht sich die Bezeichnung Invention auf Stücke, die aus einem musikalischen Einfall (Soggetto oder Thema) heraus entwickelt werden. Sie bestehen also aus dem Einfall (inventio) und dessen anschließender Ausarbeitung (elaboratio). Das Thema wird dabei unterschiedlich verarbeitet, z. B. nach dem Prinzip der Imitation (Nachahmung des Themas in einer anderen Stimme), Sequenz (Wiederholung des Themas auf einer anderen Tonstufe), Transposition (Thema erscheint in einer anderen Tonart), Umkehrung, Augmentation (Vergrößerung der Notenwerte), Diminution (Verkleinerung der Notenwerte), Abspaltung (nur ein Teil des Themas wird verwendet). Gegenspieler des Themas in einer anderen Stimme ist der so genannte Kontrapunkt. Die Invention ist in der Regel zweistimmig.

Bei Johann Sebastian Bach i​st die Invention e​in zweistimmiges Klavierstück, i​n dem d​er musikalische Einfall polyphon verarbeitet wird, s​iehe Inventionen u​nd Sinfonien.

Einzelnachweise

  1. invenire. In: PONS Latein-Deutsch
  2. inventio. In: PONS Latein-Deutsch
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