Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer mit Sitz in Mainz. Das Institut wurde 1972 als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP) gegründet[1] und hat die Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Direktorin ist seit März 2016 Jana Jünger. 2021 wurde sie vorläufig suspendiert.[2] Für 2022 ist eine Neubesetzung ihrer Position mit einer geeigneten Persönlichkeit angestrebt.[3] Ihr Vorgänger war seit 2001 Jürgen Neuser und seit 2013 kommissarisch Birgitta Kütting.
Aufgaben
Hinter der Gründung des IMPP stand die Absicht, die bis dahin oft als unfair empfundene Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsexamina zu objektivieren. Seine Aufgabe ist die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Teile der Staatsexamina für die Studiengänge Medizin und Pharmazie. Dazu erstellt es ebenfalls die sogenannten Gegenstandskataloge, die den von den Studierenden zur Prüfung zu erlernenden Stoffumfang gliedern und beschreiben. Gemäß den Approbationsordnungen für Ärzte (ÄAppO) bzw. für Apotheker (AAppO) müssen die schriftlichen Prüfungen in Medizin und Pharmazie aus Antwort-Wahl-Aufgaben (Multiple Choice) bestehen. Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 ist das IMPP auch für die Prüfungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zuständig.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird das IMPP von einer Vielzahl von Hochschullehrern unterstützt, die es auf Vorschlag von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder medizinischen Fakultäten zu Sachverständigen beruft. Die Sachverständigen reichen Fragenentwürfe ein, welche von den Mitarbeitern des IMPP in Prüfungsfragen umgewandelt werden.
Durch die Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte und den Wegfall des (alten) Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hat das IMPP einen Teil seiner gesetzlich geregelten Aufgaben eingebüßt. Zugleich wurde ihm jedoch die Möglichkeit eröffnet, mit den Ausbildungsstätten bei der Abhaltung der neu eingeführten universitären Leistungsnachweise zu kooperieren.
Das IMPP wertet alle Prüfungsergebnisse statistisch aus. Neue Prüfungen enthalten neben neuen Aufgaben auch geringe Anteile bereits eingesetzter Fragen, die sich als geeignet erwiesen haben. Aufgrund einer gleitenden Bestehensregel bestimmen sich die Bestehensgrenzen anhand der Leistungen der jeweiligen Prüfungskohorte, sodass die Misserfolgsquoten in den schriftlichen Examina nur in engen Grenzen variieren.
Das IMPP hat die Möglichkeit, einzelne Aufgaben, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, nachträglich aus der Wertung zu nehmen, wobei ein so genannter Nachteilsausgleich berücksichtigt wird. Die Entfernung von Aufgaben aus der Wertung geschieht aus inhaltlichen Gesichtspunkten und orientiert sich nicht an den statistischen Kennwerten der gelaufenen Aufgaben.
Kritik
Bereits 1980 geriet die Messmethodik des IMPP in die Kritik.[4]
2007 warfen Kritiker dem IMPP und seinen Sachverständigenkommissionen vor, den sinnvollen Prüfungsstoff für verschiedene Teile der Staatsexamina ausgereizt zu haben und Fragen zu entwerfen, die nicht mehr dem Ausbildungsziel entsprächen.[5]
Jana Jünger, seit 2016 Direktorin des IMPP, wurde offenbar vorläufig suspendiert. Es erfolge keine Stellungnahme seitens des IMPPs.[6] 2022 wurde eine große Personalberatungsfirma damit beauftragt, bei der Neubesetzung des Postens der Direktorin/des Direktors mit einer geeigneten Person mitzuwirken.[7]
In der Zeit von 2016 bis 2021, der Amtszeit von Jana Jünger, haben sich die Noten im 2. Staatsexamen drastisch verschlechtert. So ist z. B. der Anteil der Note "sehr gut" an allen Ergebnissen von 17 % (Herbst 2015) auf 0,1 % (Frühjahr 2020) gesunken[8]. Dies entspricht einer Verringerung um mehr als 99 %.
Einzelnachweise
- Entwicklung des IMPPs, abgerufen am 24. Februar 2019.
- Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: IMPP-Direktorin Jünger offenbar vorläufig suspendiert. 6. Juli 2021, abgerufen am 19. Juli 2021.
- IMPP,: Vergabebekanntmachung_Stellenausschreibung_Direktor_in.pdf. Abgerufen am 11. Februar 2022.
- Kuni, H. und Becker, P. (1980): Multiple Choice als Numerus clausus. In: Der Arzt im Krankenhaus, zehnteilige Reihe, 1980: 194–200, 292–295, 345–358, 406–409, 475–478, 522–526, 590–595, 665–670, 758–766 (1981) 100–104.
- Hibbeler, Birgit: Medizinstudium: „Hammerexamen“ in der Kritik. Dtsch Arztebl 2007; 104(7): A-390 / B-346 / C-334.
- Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: IMPP-Direktorin Jünger offenbar vorläufig suspendiert. 6. Juli 2021, abgerufen am 19. Juli 2021.
- IMPP,: Vergabebekanntmachung_Stellenausschreibung_Direktor_in.pdf. Abgerufen am 11. Februar 2022.
- Andriko Palmowski: Entwicklung der Ergebnisse des zweiten und dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung („M2“ Und „M3“) In Deutschland. In: Das Gesundheitswesen. 7. Januar 2021, ISSN 0941-3790, S. a–1306–0335, doi:10.1055/a-1306-0335 (thieme-connect.de [abgerufen am 19. Juli 2021]).