Infrastructure for Spatial Information in the European Community
Die Infrastructure for Spatial Information in the European Community (INSPIRE, deutsch Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft) ist eine Initiative der europäischen Kommission mit dem Ziel, eine europäische Geodateninfrastruktur für die Zwecke einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu schaffen. Die Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE), in Kraft seit dem 15. Mai 2007, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Geobasisdaten sowie Geofachdaten, die in einem der 34 Anhangthemen aufgeführt sind, stufenweise zunächst konform und dann interoperabel über Netzdienste bereitzustellen. Die Verpflichtung, Daten verfügbar zu machen, gilt nur für bereits vorhandene und in digitaler Form vorliegende Geodaten; die Richtlinie fordert nicht die Neuerfassung von analog vorliegenden Geodaten.
Ziele und Vorteile
Die öffentlichen Einrichtungen beginnen auf Grund der in Kraft getretenen INSPIRE-Richtlinie, ihre Geodaten INSPIRE-kompatibel aufzubereiten, wobei der Zeitplan zunächst die Erzeugung einheitlicher Metadaten vorsieht. Die Geodaten können damit jenseits der jeweiligen Verwaltungs- und Ländergrenzen genutzt werden. Im deutschsprachigen Raum läuft dieser Aufbau unter dem Schlagwort Geodateninfrastruktur (GDI). Geodaten in Form von Karten, Luftbildern und Metadaten (Informationen zu z. B. Herkunft und Erhebungszeitpunkt) werden dabei in Form von standardkonformen (in der Regel bezogen auf die Standards des OGC) Diensten und unter Berücksichtigung verbindlich vereinbarter Applikationsprofile, wie z. B. dem WMS-DE-Profil 1.0 oder dem AdV-Profil für WMS, angeboten.
INSPIRE lenkt die Geodateninfrastruktur Europas, indem auch hier bestimmte Vorgaben gemacht werden, denen die Dienste genügen müssen. Durch eine europäische, einheitlich gestaltete Geodateninfrastruktur können Hemmnisse abgebaut werden, indem alle verfügbaren Daten entsprechend aufbereitet und über Portale bereitgestellt werden, die auf den Bürger eines bestimmten europäischen Landes zugeschnitten sind und weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner nennen. So ist auf Dauer gewährleistet, dass ein z. B. nordrhein-westfälischer Dienst bei Bedarf auch in Portugal oder Bulgarien genutzt werden kann. Durch die strenge Ausrichtung an bestimmten technischen Vorgaben werden z. B. direkte Vergleiche zwischen verschiedenen Ländern Europas erst für den Fachanwender möglich. Eine große Schwierigkeit liegt bisher darin, dass jedes europäische Land unterschiedliche und oftmals mehrere Projektionssysteme für die Darstellung verwendet, die im Ausland oft ungebräuchlich sind und somit digital nicht in einer kartographisch korrekten Abbildung präsentiert werden können. Auch innerhalb von Deutschland gibt es hier bereits Probleme, da auf unterschiedliche Meridianstreifensysteme zurückgegriffen werden muss, wenn eine Darstellung mit einer großen Ost-West-Ausdehnung erfolgen soll. Mit europaweit vereinheitlichten Projektionssystemen, z. B. dem ETRS89, die für den europäischen Raum Verwendung finden können, sollen die Mitgliedsländer dazu veranlasst werden, zunehmend auf regionale Projektionssysteme zu Gunsten einer europäischen Lösung zu verzichten. Besondere Bedeutung werden künftig nicht nur reine Bilddaten (Karten und Luftbilder) haben, sondern auch alphanumerische Informationen, die über „einen Klick“ auf die Kartendarstellung abrufbar sind. Allgemeine statistische Daten wie die Bevölkerungsentwicklung in Städten oder Regionen werden damit für jedermann abrufbar. Ein weiterer Vorteil einheitlicher Geodaten ist, dass durch ihre Veröffentlichung dem Bürger ein sehr mächtiges Instrument an die Hand gegeben wird, um räumliche Vorgänge (z. B. Planungen, etwa Bau von Großanlagen, Straßen, Gewerbegebiete) zu beobachten und direkt dazu Stellung nehmen zu können. Große Bedeutung wird in dieser Hinsicht auch die Umweltbeobachtung erlangen.
Datenthemen
Die 34 von der INSPIRE betroffenen Geodatenthemen sind in den Anhängen I bis III der Richtlinie aufgeführt:
Anhang I
- Koordinatenreferenzsysteme
- Geografische Gittersysteme
- Geografische Bezeichnungen
- Verwaltungseinheiten
- Adressen
- Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)
- Verkehrsnetze
- Gewässernetz
- Schutzgebiete
Anhang II
- Höhe
- Bodenbedeckung
- Orthofotografie
- Geologie
Anhang III
- Statistische Einheiten
- Gebäude
- Boden
- Bodennutzung
- Gesundheit und Sicherheit
- Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
- Umweltüberwachung
- Produktions- und Industrieanlagen
- Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
- Verteilung der Bevölkerung – Demografie
- Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
- Gebiete mit naturbedingten Risiken
- Atmosphärische Bedingungen
- Meteorologisch-geografische Kennwerte
- Ozeanografisch-geografische Kennwerte
- Meeresregionen
- Biogeografische Regionen
- Lebensräume und Biotope
- Verteilung der Arten
- Energiequellen
- Mineralische Bodenschätze
Siehe auch
Weblinks
- INSPIRE-Webseite
- Europäisches INSPIRE-Geoportal
- INSPIRE-Richtlinie (PDF)
- Geodateninfrastruktur Deutschland – Informationen zur Umsetzung von INSPIRE in Deutschland
- Geodateninfrastruktur Österreich – Informationen zur Umsetzung von INSPIRE in Österreich
- geo.admin.ch INSPIRE – Informationen zu INSPIRE auf dem Bundesgeoportal der Schweiz