IGeL-Monitor

Das Internetportal IGeL-Monitor stellt Gesundheitsinformationen bereit. Es bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen beim Arzt (IGeL). Die Arbeit erfolgt nach wissenschaftlichen Standards. Initiator und Auftraggeber ist der Medizinische Dienst Bund.

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Organisation

Der IGeL-Monitor ist ein Projekt des Medizinischen Dienstes Bund (bis 2022: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)). Inhaltlich unterstützt wird das Projekt durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das Projekt IGeL-Monitor ist dem Bereich Evidenzbasierte Medizin des Medizinischen Dienstes Bund zugeordnet.

Aufgaben

Aufgabe des IGeL-Monitors ist das Bereitstellen von Gesundheitsinformationen über IGeL, damit Versicherte in der ärztlichen Praxis eine informierte Entscheidung treffen können. Der IGeL-Monitor hat (Stand Januar 2022) 54 Leistungen bewertet. Die Bewertungen:

  • positiv: 0
  • tendenziell positiv: 2
  • unklar: 20
  • tendenziell negativ: 25
  • negativ: 4
  • Bewertungen ohne Fazit: 3
  • Sechs weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen (z. B. Reise-Impfungen, Atteste oder Sportchecks).

Zudem hat der IGeL-Monitor den Umgang mit IGeL und die Häufigkeit von angebotenen und nachgefragten IGeL in Umfragen untersucht. Die beiden am häufigsten genannten IGeL (Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung und Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung) werden von den ärztlichen Fachgesellschaften nicht empfohlen und durch den IGeL-Monitor mit „tendenziell negativ“ und „negativ“ bewertet.[1]

Der IGeL-Monitor ist außerdem Mitherausgeber des Leitfadens Gute Praxis Gesundheitsinformation.[2]

Arbeitsweise

Der IGeL-Monitor bewertet möglichst relevante, häufig in Anspruch genommene IGeL.[3] Die Bewertungen folgen dem wissenschaftlichen Standard der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Nach einer systematischen Recherche in medizinischen Datenbanken und Studienauswertung werden Nutzen und Risiken einer IGeL-Leistung dargestellt und gegeneinander abgewogen.[4]

Kritik

Kritik kommt von Vertretern der Ärzteschaft. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte 2015: „Problematisch sind vor allem die offenbar rein politisch motivierte Auswahl der bewerteten IGeL und die nicht kommunizierten Kriterien, nach denen IGeL zur Bewertung ausgewählt werden.“[5] Christian Albring, Vorstand im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (Spifa), sprach 2017 von „Ärztebashing“[6] und 2018 kritisierte er, dass die Krankenkassen mit dem IGeL-Monitor ein Instrument des Medizinischen Dienstes geschaffen hätten, das diese modernen „Individuellen Gesundheits-Leistungen“ in der Öffentlichkeit vielfach in Misskredit bringe.[7] Auch Facharztverbände reagieren mitunter kritisch auf einzelne Bewertungen.[8] Überregionale Medien greifen Pro und Contra immer wieder auf.[9][10]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. IGeL-Report 2020, Versichertenbefragung des MDS/IGeL-Monitor] (Kurzbericht)
  2. Gute Praxis Gesundheitsinformation 2016, Liste der Unterzeichner
  3. IGeL-Monitor, „Wie wir arbeiten“, Themenauswahl
  4. IGeL-Monitor, Bewertungsgrundsätze
  5. Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 26. Februar 2015, „BÄK bietet Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit Igel“
  6. Spifa kritisiert Urteile des IGeL-Monitors, 22. Februar 2017, Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
  7. IGeL-Leistungen laut MDS nicht in Einklang mit medizinischen Empfehlungen, Ärzteblatt, 3. Mai 2018
  8. IGeL: Die Top-Ten im Check, 13. September 2018, Ärzte-Community Coliquio@1@2Vorlage:Toter Link/www.coliquio.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  9. Jan Schweitzer: Und das soll mir helfen? Nicht alle Versprechen auf dem Markt der Gesundheit dienen den Patienten. Oft geht es ums Geschäft., Die Zeit 37/2018, 5. September 2018
  10. Braucht es teure Zusatzleistungen beim Arzt? Kommentar von Felix Hütten, Süddeutsche Zeitung, 26. Februar 2017
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