Hochwassermarke
Hochwassermarken sind fest eingelassene Hinweise oder Markierungen an Bauwerken, die den Höchststand von Hochwassern anzeigen. Die historischen Hochwassermarken zählen zu den Kleindenkmalen.
Geschichte
Die Tradition, Hochwasser durch Markierungen festzuhalten, ist in Deutschland schon für das 14. Jahrhundert belegt. Die Gestaltung dieser Marken kann ganz unterschiedlich sein: Neben Inschriften, die in bereits bestehende Bauten oder Denkmäler eingemeißelt wurden, finden sich auch Tafeln aus Stein oder Metall, die an entsprechender Stelle eingemauert oder angebracht wurden, auch einfach aufgemalte Inschriften sind anzutreffen. Bei vielen von ihnen zeigt ein horizontaler Strich den (vermeintlich) genauen Wasserhöchststand. An manchen Stellen wurde das Anbringen von Hochwassermarken immer weiter fortgesetzt, so dass sich hier viele (meist einheitlich gestaltete) Marken aus unterschiedlichen Jahren neben- und übereinander befinden.
Die Genauigkeit von historischen Hochwassermarken ist jedoch in vielen Fällen mit Vorsicht zu betrachten: Oft war es während eines Hochwassers nicht möglich, den Wasserstand zu markieren, und die Marke wurde erst später anhand der Verfärbung des Mauerwerks angebracht, wobei man nicht bedachte, dass die Feuchtigkeit je nach Art des Mauerwerks oder des Verputzes aufsteigen kann. Auch spätere Umbauten oder Renovierungen können sich ausgewirkt haben. Ein eindrucksvolles Beispiel findet sich am rechtsrheinischen Bahndamm in Koblenz-Ehrenbreitstein, wo eine Marke bei einem Umbau in über sechs Meter Höhe und auf dem Kopf stehend eingemauert wurde.[1]
Typen von Hochwassermarken
Im Folgenden Beispiele für verschiedene Arten von Hochwassermarken:
- Erklärungstafeln
- frei stehende Hochwassermarken
- Markierungen mit und ohne weitere Informationen
- Hochwassermarke in Regensburg mit genauem Datum
- Hochwassermarken in Köln
- Hochwassermarken in Lauenburg/Elbe
- Hochwassermarken im Nationalpark Donau-Auen
- Warnschildmast beim Kanukanal Marburg-Nord
- Hochwassermarken am Alten Zollhaus in Bad Breisig
Hochwassermarken gemäß Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
- Hochwassermarke I bedeutet laut Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV), dass sich alle (ausgenommen nicht maschinengetriebene) Wasserfahrzeuge bei der Talfahrt möglichst in Fahrwassermitte und in der Bergfahrt im mittleren Drittel der Strombreite zu halten haben. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden; auf jeden Fall darf die Höchstgeschwindigkeit, gemessen am Ufer, 20 km/h nicht überschreiten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorschriften, die zusätzlich beachtet werden müssen.
- Beim Erreichen und Überschreiten der Hochwassermarke II wird die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten.[2]
Die Marken sind in ausreichender Größe, so dass sie auch von einem vorbeifahrenden Schiff aus zu sehen sind, an Ufermauern oder anderen Bauwerken aufgemalt.
- „E.22/I Hochwassermarke Marke I“
- „E.22/II Hochwassermarke Marke II“
Siehe auch
Weblinks
- Historische Hochwassermarken (abgerufen am 15. Januar 2012)
Einzelnachweise
- Vgl. hierzu mit weiteren Beispielen aus dem Mittelrheingebiet: Heinz Mühl: Große Hochwasser früherer Jahrhunderte. Versuch einer Chronik, in: Hansenblatt 55 (2002), S. 110–132.
- ELWIS - § 10.01. Abgerufen am 1. Februar 2021.