Herztodkriterium

Das Herztodkriterium i​st eine Regelung v​on Donation a​fter cardiac death (DCD) – früher Non-heart-beating donation (NHBD, englisch für „Spender, dessen Herz n​icht schlägt“) genannt. Es w​urde Ende d​er 1970er Jahre a​ls Todeskriterium i​m Zusammenhang m​it Organentnahmen für Organtransplantationen eingeführt.

In Deutschland w​ird als Todeskriterium i​m Zusammenhang m​it Organentnahmen d​er Hirntod verwendet.

Maastrichter Protokoll

DCD fußt a​uf dem Maastrichter Protokoll (Maastricht classification):

In d​en 1980er Jahren w​urde im Maastrichter Uniklinikum e​in Spenderprogramm m​it Herztoten begonnen. Die d​abei gemachten Erfahrungen flossen i​n die Vorgaben d​es Maastricht-Protokolls v​on 1995 ein. Damit klassifiziert m​an die Organspender n​ach Herzstillstand w​ie folgt:

KategorieDefinitionStatus
IHerzstillstand bei Ankunft in der Klinikunkontrollierter Herzstillstand
IIHerzstillstand nach erfolgloser Reanimationunkontrollierter Herzstillstand
IIIWenn der Herzstillstand erwartet wird und lebenserhaltende Maßnahmen unterbrochen werdenunkontrollierter Herzstillstand
IVHerzstillstand bei Hirnstammtodunkontrollierter Herzstillstand
VHerzstillstand bei einem stationären Patientenunkontrollierter Herzstillstand

Die Kategorie V w​urde im Jahr 2000 eingeführt.

  • Die Kategorien I, II, IV und V werden als „unkontrolliert“ bezeichnet, da hierbei der Herzstillstand natürlich erfolgt ist.
  • Spendern der Kategorie I dürfen nur Gewebe mit langlebigen Zellen, wie Herzklappen und Augenhornhäute, entnommen werden.
  • Spender der Kategorie II sind Patienten, deren erfolglose Reanimation außerhalb der Klinik erfolgt ist. Von ihnen dürfen nur die Nieren für die Organtransplantation entnommen werden, müssen jedoch sorgfältig geprüft werden, da sonst die Ausfallrate hoch ist.
  • Spender der Kategorie III sind Patienten mit nicht überlebensfähigen Verletzungen, die für diesen Fall durch eine Patientenverfügung von einer Weiterbehandlung abgesehen und sich schriftlich als Organspender zur Verfügung gestellt haben. Die Kategorie wird als „kontrolliert“ bezeichnet, weil hierbei der Herzstillstand nach dem Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen unter kontrollierten Bedingungen abgewartet wird und dann sofort der Tod erklärt wird und Organe sofort entnommen werden können.[1]
  • Von Spendern der Kategorie III, IV und V können mit Ausnahme des Herzens möglicherweise – entsprechend dem Gesundheitszustand des jeweiligen Organs – alle Organe transplantiert werden.
  • Leber und Lungen können nur von Spendern der kontrollierten Kategorie III für die Transplantation verwendet werden.[2]

Gegenstimmen

In i​hren gemeinsamen Erklärungen d​er Jahre 2014 u​nd 2015 sprechen s​ich mehrere medizinische Gesellschaften (DGN, DGNC u​nd DGNI) g​egen eine Einführung d​er DCD i​n Deutschland aus, „da e​s ein höheres Risiko v​on Fehldiagnosen i​n sich birgt“.[3]

Der Deutsche Ethikrat w​ie auch d​ie Deutsche Bischofskonferenz s​ind gegen e​ine Einführung d​er DCD i​n Deutschland.[4]

Einzelnachweise

  1. Robert Steinbrook: Organ Donation after Cardiac Death. In: New England Journal of Medicine. Nr. 357, 19. Juli 2007, S. 209–213, archiviert vom Original am 19. April 2011; abgerufen am 30. Januar 2021 (englisch).
    Alard von Kittlitz: Diskussion um Organspende: Herztod. In: faz.net. 7. Oktober 2012, abgerufen am 15. Dezember 2017.
  2. Erweiterung der postmortalen Organspende in der Schweiz mit dem nationalen Non-Heart-Beating-Donor (NHBD) Programm. (pdf; 3,90 MB) In: Swisstransplant News. Nr. 5, 5. September 2009, S. 12, abgerufen am 15. Dezember 2017.
  3. Cornelius Weiller, Michel Rijntjes, Andreas Ferbert, Gabriele Schackert: Gemeinsame Stellungnahme der DGN, DGNC und DGNI: Stellungnahme zur Feststellung des Hirntodes vor Organentnahmen. (pdf; 164 kB) 21. März 2014, S. 1, abgerufen am 30. Januar 2021.
  4. Deutscher Ethikrat: Organspende – ja oder nein? In: Radio Vatikan. 31. Juli 2015, archiviert vom Original am 10. August 2015; abgerufen am 15. Dezember 2017.
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