Hermann Schmitz (Richter)
Hermann Franz Wilhelm Schmitz[1] (* 17. Januar 1873 in Dortmund; † 1952[2]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Schmitz bestand 1894 die erste Staatsprüfung mit „ausreichend“ und trat dann in den preußischen Staatsdienst. 1898 bestand er die zweite Staatsprüfung mit „gut“ und wurde zum Gerichtsassessor ernannt. 1904 wurde er Staatsanwalt beim Landgericht Düsseldorf. 1913 beförderte man ihn zum Staatsanwaltschaftsrat bei der Oberstaatsanwaltschaft Köln. Am 1. Dezember 1919 kam er als Rat an das Reichsgericht. Er war im IV., III. und V. Strafsenat tätig. Am 1. Juli 1938 trat er in den Ruhestand.
Familie
Schmitz war Sohn eines Baurats und katholisch. Er heiratete Magdalena, Tochter des Justizrats Heinrich Malkwitz (1859–1912), Rechtsanwalt beim Reichsgericht. Der Philosoph Hermann Schmitz ist ihr Sohn.
Ehrungen
- 1938 Goldenes Treuedienst-Ehrenzeichen
Literatur
- Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 383.
- Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, S. 290.
- Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof. Justiz in Deutschland, Berlin 2005, S. 44.
Einzelnachweise
- vollständiger Name nach Hermann Schmitz: Bewusstsein, Freiburg/Br. 2010, S. 29.
- Todesjahr nach der Widmung in Hermann Schmitz: System der Philosophie.