Hermann Hoffmann (Richter)
Hermann Hoffmann (* 3. Juli 1880 in Frauendorf, Landkreis Randow; † 17. Oktober 1945 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Hoffmann war der Sohn eines Superintendenten. Er bestand die erste juristische Staatsprüfung 1902 mit der Note „gut“, die zweite 1908 mit „gut“. Amtsrichter am Amtsgericht Stettin wurde er zum Neujahrstag 1910. Am Ersten Weltkrieg nahm er als Hauptmann der Reserve teil.
1922 wurde Hoffmann zum Landgerichtsdirektor beim Landgericht Stettin befördert. Im Februar und März 1929 führte er den Vorsitz in dem vielbeachteten 2. Stettiner Fememordprozess gegen Edmund Heines und sieben andere Angeklagte wegen der Ermordung des Landarbeiters Willi Schmidt im Juli 1920.
Mitte Juli 1931 kam Hoffmann als Hilfsarbeiter an das Reichsgericht. Mitte August 1932 wurde er zum Reichsgerichtsrat ernannt. Er war im II., V. und I. Strafsenat tätig.
Bei Kriegsende wurde Hoffmann 1945 durch den NKWD verhaftet. Er starb noch im selben Jahr im Speziallager Nr. 1 Mühlberg.[2]
Mitgliedschaften
- bis Herbst 1931 DVP
- 1. Februar 1940 NSDAP (Mitgliedsnummer 7.475.676)
Ehrungen
- 20. April 1938 Silbernes Treudienst-Ehrenzeichen
- 9. Oktober 1939 Goldenes Treudienst-Ehrenzeichen
Schriften
- Die Genehmigung im Bürgerlichen Gesetzbuch, Greifswald 1903. (Dissertation)
Literatur
- Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945). Ost-Berlin 1971, S. 274.
Einzelnachweise
- Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. (Hrsg.): Totenbuch – Speziallager Nr. 1 des sowjetischen NKWD, Mühlberg/Elbe, Mühlberg/Elbe, 2008, S. 97, ISBN 9783000269998
- August Schäfer: Das große Sterben im Reichsgericht, DRiZ 1957, S. 249.