Heinz Gerlach (Publizist)
Heinz Gerlach (* 9. August 1945 in Frankfurt am Main; † 10. Juli 2010 in Oberursel) war ein deutscher Publizist und Herausgeber von Periodika zum Anlegerschutz.
Leben
Heinz Gerlach wurde 1945 in Frankfurt am Main geboren. Nach einer kaufmännischen Lehre und einer Ausbildung als Steuergehilfe hat er sich als Publizist betätigt und Publikationen zum Anlegerschutz herausgegeben. Zuletzt arbeitete er als Unternehmensberater.
Er lebte in Oberursel im Taunus. Dort starb er 2010 in seinem Haus.[1]
Anlegerschutz
Schwerpunkt seiner inzwischen umstrittenen publizistischen Arbeit seit 1969 waren die Berichterstattung über den Grauen Kapitalmarkt und die Warnung vor unseriösen Anbietern. Er bezeichnete sich selbst als Deutschlands ältesten Anlegerschützer. Dabei arbeitete er auch mit unbegründeten Strafanzeigen gegen Emissionshäuser, die ihm keinen Beratervertrag geben wollten. Für diese Methode wurde Gerlach von einem Kölner Staatsanwalt scharf gerügt. Der Ankläger schrieb an Gerlachs Anwalt, schon einmal habe er aufgrund „haltloser Vorwürfe“ von Heinz Gerlach gegen ein Emissionshaus ermittelt. „In jenem Verfahren hat der Unterzeichner (der Staatsanwalt) erstaunt zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Anzeigeerstatter (Heinz Gerlach) anscheinend durch Publikation der in der Ermittlungsakte geführten Korrespondenz Geld verdient, indem er diese durch Verbreitung auf CD-Rom gegen Entgelt veröffentlicht. In dem jetzt zu entscheidenden Fall scheint die Anzeige ebenfalls vor diesem Hintergrund erhoben worden zu sein… Besonders bedenklich aber stimmt der Umstand, dass Ihr Mandant (Heinz Gerlach) als späterer Anzeigeerstatter dem Beschuldigten sein Prospektierungs-Know-How in Form einer Prospektvorprüfung entgeltlich für 25 TDM angedient hatte, was in der Strafanzeige allerdings nicht einmal erwähnt wird. Vor diesem Hintergrund kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Motivation für die Strafanzeige nur darin liegt, den Beschuldigten durch diese Strafaktion vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente Prospektierungs-Know-How des Anzeigeerstatters – natürlich gegen Entgelt – angenommen hätte.“[2] Laut Nachrichtenmagazin Der Spiegel lautete Gerlachs Geschäftsprinzip „Ruhe oder Rufschädigung“.[3]
Wesentliche Beteiligungen an Firmen und Publikationen waren:
- Seit 1969 sammelte er Informationen im „Sach-, Steuer- und Rechts-Archiv der Kapitalanlage“.
- Die 1974 von Gerlach gegründete Kapitalanlage-Informationszentrum GmbH verkaufte er 1988 an die Verlagsgruppe Bertelsmann, die die Firma bis 2000 als „DFI Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum GmbH“ führte und dann an die Hamburger Cash Medien AG weiter veräußerte.
- Zwischen 1988 und 1993 war Gerlach Herausgeber des Informationsdienstes „gerlach-report“.
- Seit 1994 war er (über seine zwischenzeitlich insolvente Firma „Heinz Gerlach Medien AG“[4]) Herausgeber des Research-Dienstes „Direkter Anlegerschutz“.
Beraterverträge
Die Unabhängigkeit und fachliche Integrität von Heinz Gerlach wurden im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Falk-Fonds im Jahr 2005 stark in Frage gestellt. Es bestand ein Beratervertrag zwischen Heinz Gerlach und der Unternehmensgruppe Falk + Partner GmbH & Co. KG (später firmierend unter Falk Capital AG). Gerlach wurde vorgeworfen, in seinen Publikationen nicht angemessen auf die Hinweise für finanzielle Probleme der Falk-Fonds eingegangen zu sein.[5]
Unter der Überschrift „Erkauftes Lob“ berichtete das Nachrichtenmagazin Focus, Gerlach solle rund 400.000 Euro von den Aufina-Drahtziehern erhalten haben, um eine wohlwollende Berichterstattung zu garantieren.[6] Die einstigen Aufina-Vorstände wurden später zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Untreue und Betrugs verurteilt.[7]
Auch im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Problemen der größten geschlossenen Fonds Deutschlands, den Drei-Länder-Fonds (DLF), wurden schwere Vorwürfe gegen Gerlach erhoben. Gerlach warb weiter für DLF-Anteile, als die wirtschaftlichen Probleme der Fonds bereits absehbar waren. Gerlach war vom DLF mit einem Beratervertrag ausgestattet gewesen.[8]
Kompetenz
Auf den Internetseiten des „Direkter Anlegerschutz“ werden nicht nur aktuelle Urteile zum Thema Anlegerschutz publiziert, sondern bezüglich einzelner Anlageprodukte auch rechtliche Stellungnahmen gemacht. Ständig wiederkehren z. B. Formulierungen wie „schwerwiegender Prospektfehler“, „Verletzung des IDW S4-Standards“. Um solche Aussagen treffen zu können, ist eine solide juristische Ausbildung erforderlich. Heinz Gerlach war als Nichtakademiker weit von einer solchen Kompetenz entfernt. Unter seinen Mitarbeitern fanden sich offensichtlich auch keine Juristen. Auch eine Zusammenarbeit mit wirklich renommierten Rechtsanwaltskanzleien war nicht ersichtlich.
Geschäftspraktiken
Heinz Gerlach war mehrfach wegen seiner Geschäftspraktiken zivilrechtlich verurteilt worden. Im August 2007 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt am Main in einem Hauptsacheverfahren wegen seiner Geschäftspraktiken. Sein Prinzip, die Forderung nach der Übersendung interner Geschäftsunterlagen mit der Androhung eines Negativ-Ratings zu verbinden, wurde ihm als unlauteres Verhalten generell untersagt.[9] Das Landgericht sprach von einer „diskriminierenden Wettbewerbshandlung“, einer „gezielten Behinderung“ und einem „unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“. Ein weiteres Urteil des Landgerichtes Frankfurt/Main machte Gerlach finanziell für unwahre Behauptungen gegen Emissionshäuser haftbar. Die Richter urteilten am 22. Juni 2005: „Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle etwaigen künftigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die von der Beklagten verbreiteten Aussagen entstanden.“ (AZ: 3-08 O 12/05)[10] In dem Urteil heißt es: „Es wäre nämlich lebensfremd anzunehmen, der Inhaber der Beklagten (Heinz Gerlach) habe den Artikel nicht in der Absicht verfasst, damit auch den Wettbewerb seiner Firma Heinz Gerlach – Direkter Anlegerschutz e.K. zu fördern.“ Das Oberlandesgericht Düsseldorf verneint in seinem Urteil, dass Heinz Gerlach als Anlegerschützer tätig ist (AZ: 20 U 76/95).[11] Das Gericht befand, „was der Beklagte (Gerlach) mache, sei überhaupt kein Anlegerschutz.“ In dem Urteil heißt es: „Durch eine solche Behauptung werden die Kapitalanleger, zumindest ein ganz erheblicher Teil von ihnen irregeführt, weil sie von einem Anlegerschutz gerade das erwarten, was der Beklagte nicht anbietet.“
Werke
- Handbuch Privatkunden-Geschäft. ISBN 3-7819-0623-X (Co-Autor)
Einzelnachweise
- Der Mann, der dubiose Finanzsysteme durchschaute, erkannte das feindliche System im eigenen Körper nicht.
- Archivlink (Memento des Originals vom 20. Dezember 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Isabell Hülsen: GELDANLAGE: „Ruhe oder Rufschädigung“. In: Der Spiegel. Nr. 28, 2008 (online – 7. Juli 2008).
- Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 30. September 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Report Mainz, Sendung vom 12. Juni 2006
- Focus, 4. September 2006
- http://www.wirtschaftsfahndung.de/Home/betrug%20und%20untreue%20bei%20Aufina.htm
- http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1152657-1-10/wer-ist-anlegerschuetzer-heinz-gerlach
- Landgericht Frankfurt a.M., AZ: 3-11 O 2/07 (PDF; 2,0 MB)
- Archivlink (Memento des Originals vom 20. Dezember 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Archivlink (Memento des Originals vom 20. Dezember 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.