Gnadensplitting

Das Gnadensplitting – n​icht zu verwechseln m​it dem Witwensplitting – i​st in Deutschland e​in besonderer Einkommensteuertarif i​m Rahmen d​er Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden i​m Scheidungsjahr n​ach der Splittingtabelle veranlagt, w​enn gemäß § 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ehegatten erfüllten im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung,
  • der bisherige Ehegatte hat im Scheidungsjahr wieder geheiratet und
  • Der bisherige Ehegatte und sein neuer Ehegatte erfüllen im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung.

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