Gewerbearzt
Gewerbeärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin mit der Aufgabe, den medizinischen Arbeitsschutz in allen Betrieben des jeweiligen Aufsichtsbereichs zu beraten und zu überwachen. Zielgruppen der Gewerbeärzte sind insbesondere Betriebe, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitnehmervertretungen und Arbeitnehmer.
Entwicklung
Berichte über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern im Laufe der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert zeigten untragbare Zustände. Einzelne Staaten entschlossen sich deshalb, Arbeitsschutzgesetze zu erlassen und zur Aufsicht Fabrikinspektoren bei den staatlichen Aufsichtsorganen einzustellen.[1] Einzelne Großbetriebe stellten erste hauptamtliche Betriebsärzte ein. Zunehmend stellte sich heraus, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer auch bei den Überwachungsbehörden medizinischer Sachverstand erforderlich war. Dies führte zur Einstellung von Gewerbeärzten.
- Erster Werksarzt Dr. Knaps 1866 Anilinfabrik Ludwigshafen 1874 Dr. Grandhomme Farbwerke Hoechst[2]
- 1905 erster nebenberuflicher Gewerbearzt in Württemberg
- 1905 erste hauptberufliche Gewerbeärzte im Elsass und in Lothringen[2]
- 1906 erster hauptamtlicher Gewerbearzt in Baden ist Dr. Friedrich Holtzmann
- 1909 erster Gewerbearzt in Bayern wird Franz Koelsch[2]
- 1921 erster preußischer Landesgewerbearzt in Düsseldorf wird Ludwig Teleky[3]
- 1921 Bayerisches Landesinstitut für Arbeitsmedizin eröffnet[2]
- 1937 tritt die dritte Berufskrankheitenverordnung in Kraft, in der die Beteiligung (u. a. Begutachtung) des Gewerbearztes am Berufskrankheitenverfahren eingeführt wird
- 1939 gibt es in Deutschland 40 Gewerbeärzte.[3]
- 2011 gibt es in Deutschland 90 Gewerbeärzte[4] (siehe Grafik)
Organisation
Gewerbeärzte sind immer Beschäftigte, in der Regel Beamte eines Bundeslandes. Gewerbeärzte arbeiten eng mit den Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Länder zusammen oder sind in deren Strukturen eingebunden. Die zuständigen Behörden werden in den Bundesländern unterschiedlich benannt, meist Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsämter. Der leitende Gewerbearzt wird in einigen Bundesländern als Landesgewerbearzt bezeichnet. Zur bundesweiten Koordination gewerbeärztlicher Tätigkeit finden jährliche Austausche zwischen den Gewerbeärzten aller Bundesländer statt.
Ein großer Teil der Gewerbeärzte sind in der Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. (VDSG) organisiert. Die Zeitschrift Arbeitsmedizin-Sozialmedizin-Umweltmedizin ist u. a. für die Vereinigung ein Organ zur Veröffentlichung. Die Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. ist kooptiertes Mitglied im Vorstand des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter VDGAB und dort durch ihren Vorsitzenden vertreten.[5] Die Vereinigung ist korporatives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. DGAUM.[6]
Aufgaben
Die Aufgaben der Gewerbeärzte[7][8] haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, sind in den einzelnen Bundesländern vergleichbar, aber deutlich unterschiedlich gewichtet.
- Beratung und Überwachung der Betriebe unter arbeitsmedizinischen Aspekten
- Beratung der technischen Arbeitsschutzaufsicht bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen oder als Teil der technischen Arbeitsschutzaufsicht mit eigener Anordnungsbefugnis.
- Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren[9]. Die Funktion der Gewerbeärzte ist in § 4 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) festgelegt.
- Beratung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement[10]
Ein Schwerpunkt in vielen Gewerbeärztlichen Diensten ist derzeit die Beratung der Betriebe zum Umgang mit psychischen Belastungen. Deutschlandweit gilt die Anzeigepflicht bei Verdacht auf einen Berufskrankheit (§ 202 SGB VII).
Im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesarbeitsministeriums vertreten Gewerbeärzte die Bundesländer.[11]
Gewerbeärzte wirken regelmäßig bei der Erstellung von Empfehlungen zur Beurteilung von Berufskrankheiten mit
- Bamberger Merkblatt – Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen[12]
- Bochumer Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung von Quarzstaublungenerkrankungen (Silikosen)[13]
- Falkensteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten[14]
- Königsteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301)[15]
- Reichenhaller Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)[16]
Literatur
- G. Triebig, M. Kentner, R. Schiele: Arbeitsmedizin. Handbuch für Theorie und Praxis. 3. Auflage. Gentner Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-87247-741-5.
- 100 Jahre Gewerbeärztlicher Dienst Bayern 1909 – 2009. (PDF; 1,2 MB) auf: verwaltung.bayern.de
- Franz Koelsch: Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin. (Bayerische Landesärztekammer, Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer Band 8). München 1967, DNB 457248726.
- D. Milles: 75 Jahre Landesgewerbeärzte. In: R. Müller, D. Milles (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte der Arbeiterkrankheiten und der Arbeitsmedizin in Deutschland. Wirtschaftsverlag, Bremerhaven 1984, S. 459–477.
- D. Nowak: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. 2. Auflage. Verlag Urban&Fischer, München 2010, ISBN 978-3-437-41169-4.
- S. Goch, T. Peters: Der Staatliche Gewerbearzt als Repräsentant des medizinischen Arbeitsschutzes. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin. 21 (1986), S. 109–111.
- G. Jansen: Zur unterschiedlichen Situation der gewerbärztlichen Dienste in den Bundesländern. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin. 26 (1991), S. 64–66.
- J. R. Thürauf: Gewerbeärztlicher Dienst – Bedarfsgerecht strukturiert? In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin. 29 (1994), S. 479–481.
- A. Meyer-Falcke: Bleiben die Gewerbeärzte auf der Strecke? In: Sicher ist Sicher. 1 (1996), S. 11–16.
- U. Weinssen, U. Bolm-Audorff, T. Kayser, H. Slupinski: Gewerbearzt quo vadis? Zur Entwicklung der Aufgaben des medizinischen Arbeitsschutzes. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin. 34, 3, 1999, S. 124–127.
Einzelnachweise
- Zur Fabrikinspektion bzw. Gewerbeaufsicht im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart u. a. 1996; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.
- Franz Koelsch: Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin. (Bayerische Landesärztekammer, Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer Band 8). 1967.
- Arbeitsweltbezogene Gesundheitsberichterstattung in Deutschland : Stand und Perspektiven. (Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes). Robert Koch-Institut, Berlin 2002, ISBN 3-89606-122-4 (online auf: rki.de)
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bericht der Bundesregierung SuGA-Archiv
- Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter VDGAB (Memento des Originals vom 18. März 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. DGAUM
- Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt Der Gewerbeärztliche Dienst (Memento des Originals vom 27. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 63 kB)
- Regierungspräsidium Stuttgart Referat 96 - Arbeitsmedizin, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Staatlicher Gewerbearzt
- Berufskrankheitenverfahren (LASI) (Memento des Originals vom 25. August 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem GABEGS - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Memento des Originals vom 6. Februar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)
- Bamberger Merkblatt Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 441 kB)
- Bochumer Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung von Quarzstaublungenerkrankungen (Silikosen) (PDF; 3,9 MB)
- Falkensteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten (PDF; 3,5 MB)
- Königsteiner Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) (PDF; 2,3 MB)
- Reichenhaller Empfehlung – Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) (PDF; 3,0 MB)
Siehe auch
Weblinks
- Gewerbeärztliche Dienststellen
- Baden-Württemberg – Staatlicher Gewerbearzt
- Bayern, Staatlicher Gewerbearzt
- Bayern – Regierung von Mittelfranken
- Bayern Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeärztlicher Dienst (PDF; 63 kB)
- Bayern – Regierung von Oberfranken
- Bayern - Regierung der Oberpfalz und Regierung von Niederbayern (PDF; 176 kB)
- Bayern – Regierung von Schwaben
- Bayern – Regierung von Unterfranken
- Berlin - LAGetSi - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, Berlin
- Brandenburg – Gewerbearzt
- Hamburg - Staatlicher Gewerbearzt
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen – Landesinstitut für Arbeitsgestaltung LIA
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Sonstige