Gesundheitsdienstgesetz
Die Gesundheitsdienstgesetze (GDG) stellen die rechtliche Grundlage für Aufgaben und Tätigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie sind länderspezifisch gültig und enthalten die allgemein verbindlichen Regelungen zu:
- Aufgaben und Struktur der Gesundheitsämter bzw. entsprechenden Fachabteilungen in den Städten und Kreisen
- Definitionen von Mindeststandards und Mindestausstattung
- Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
Die für das künftige Beitrittsgebiet der DDR im August 1990 erlassene Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde nach der Wiedervereinigung fortbestehendes Recht in den neuen Bundesländern.
Die Gesundheitsdienstgesetze wurden in den vergangenen Jahren in den Landesparlamenten vielfach diskutiert, verändert und reformiert.
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