Gesetzgebende Kommission

Die Gesetzgebende Kommission, auch Gesetzbuch-Kommission genannt, war eine von Katharina II. einberufene Kommission, die zum Ziel hatte, ein einheitliches modernes Gesetzbuch für Russland zu entwerfen. Sie wollte damit Russland erneuern und ihr höchstes Ziel bekräftigen, Russland als eine europäische Großmacht zu etablieren. Ihren Auftrag an die Kommission fasste Katharina II. in ihrer Großen Instruktion zusammen.

In ihrer Instruktion wurde dieses Ziel deutlich, weil sie auch die größten europäischen geistlichen Mächte paraphrasierte, z. B. Charles de Secondat, Baron de Montesquieu oder Cesare Beccaria.

Das Gesetzbuch

Die Schrift beinhaltete vor allem die Fragen, wie Katharina sich Russland vorstellte. Die wichtigsten Kernaussagen können in sechs Punkten zusammengefasst werden.

  1. Größtmögliches Wohl für das Vaterland Russland -> Gesetze als Staatswesen
  2. Neuordnung des Gerichtswesens -> Rechtsstaatliche Grundsätze sollen eingeführt werden (Aufklärungsgedanken schon in die Jugend bringen)
  3. Gesetze, die für alle bindend sein sollen, aber dennoch keine Gewaltenteilung
  4. Russland bleibt eine absolute Monarchie, aber die Gesetze auch für den Herrscher bindend
  5. Zweiteilung der Gesellschaft -> Herrschende und Beherrschende
  6. Keine Aussagen über die Leibeigenen Bürger (Bauern)

Zu Punkt 6: Katharina löste in ihrer Zeit nie das Problem der Bauernbefreiung, da sie nicht mit dem Adel in Konflikt geraten wollte, erst 1861 wurden die Bauern persönlich frei: Leibeigenschaft.

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