Gerichtsamt Ebersbach
Das Gerichtsamt Ebersbach war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Ebersbach/Sa.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Ebersbach. Das neu gebildete Gerichtsamt Ebersbach unterstand dem Bezirksgericht Löbau. Sein Gerichtsbezirk umfasste Ebersbach (Alt- und Neu-) mit Alt- und Neuspreedorf, Haine und Hempel, Alteibau mit Mundgut, Altgersdorf, Neueibau, Neugersdorf bei Ebersbach und Walddorf mit Kottmarhäusern.[2]
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3] Als Amtsblatt dienten die Oberlausitzer Stadt- und Landzeitung und ab 1868 das Ebersbacher Wochenblatt.
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Ebersbach wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Löbau mit Sitz in der Stadt Löbau integriert.
Das Gerichtsamt Ebersbach wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Ebersbach abgelöst.[4]
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsamt nutzte das um 1700 erbaute Gebäude des königlichen Gerichts (Amtsgerichtsstraße 59). Es handelt sich um einen Putzbau über quadratischem Grundriss mit Stockgesimsen und sächsischem Wappen. Es ist ortsgeschichtlich von Bedeutung und steht daher unter Denkmalschutz.
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 246, Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
- Bestand 50299 Gerichtsamt Ebersbach beim Staatsfilialarchiv Bautzen, Online