George Müller (Lithograf)
George Müller (eigentlich: Georg Conrad Ludwig Müller; * 29. Juni 1831[1] in Celle[2][Anm. 1] † im 19. oder 20. Jahrhundert) war ein deutscher Fotograf und Lithograf,[1] der im 19. Jahrhundert insbesondere erkennungsdienstliche Fahndungsfotos im Auftrag der Polizeidirektion Hannover zu Lithografien umzeichnete.[3]
Leben
George Müller war ein Sohn des in Celle tätigen Baders Müller sowie der jüngere Bruder des um 1857 in Hannover tätigen städtischen Chirurgen Müller.[2][Anm. 2] Als Georg Conrad Ludwig Müller wurde er 1831 zur Zeit des Königreichs Hannover und zu Beginn der Industrialisierung geboren. Möglicherweise kam Müller durch seinen älteren Bruder auf die Idee, Fotograf zu werden, und zog einige Zeit als Wanderfotograf in Ostfriesland umher.[1] Zudem hatte er laut einem Bericht des Oberhof-Commissairs Teichmann wohl nur „[…] das Nothdürftigste in der lithografischen Anstalt des Herrn Ortling zu Celle erlernt“ und anschließend kurzzeitig in Braunschweig gearbeitet.[2]
1847 ließ sich Müller, der seinen Vornamen Georg mittlerweile in die englische oder französische Schreibweise George umgewandelt hatte, als Lithograf in der Residenzstadt Hannover nieder. Spätestens 1850 tauchte er im Adressbuch der Stadt Hannover auf.[1]
Am 26. November 1856 verfasste er einen ersten Bittbrief an den – blinden – König Georg V. von Hannover, in dem er seinen Landesherrn ersuchte, dieser möge ihm doch den Titel eines „[…] Hoflichtographen- und Photographen“ verleihen. Dem Brief beigelegt waren drei von Müller angefertigte Porträt-Lithografien mit Abbildungen der Astronomin Caroline Herschel, des Hofrats Georg Philipp Holscher sowie des Leibarztes Johann Georg Spangenberg. Nachdem zu Weihnachten desselben Jahres noch keine Antwort mit dem begehrten Titel eingetroffen war, fasste Müller am 10. Januar 1857 ungeduldig schriftlich nach, diesmal jedoch über den Umweg an die Adresse der Gräfin Grote, auf deren Urteil in Kunstfragen der König großen Wert legte. Dem Brief beigefügt waren diesmal zwei von Müller angefertigte Lithografien mit den Porträts der Freimaurer und Meister vom Stuhl Brandeis und Friedrich Krancke, wobei Müller geschickt einkalkulierte, dass Georg V. ebenfalls Mitglied einer Logenvereinigung war. Als Adresse gab der Absender, der selbst als Freimaurer-Bruder zeichnete, die Burgstraße 24 an.[2]
Ebenfalls 1857 verfasste Müller einen dritten Bittbrief, erhielt von Oberhofmarschall Carl Ernst von Malortie jedoch abschlägigen Bescheid mit dem Hinweis, Müller könne jedoch nochmals ein persönliches Gesuch an den König richten. Prompt verfasste George Müller am 28. April 1858 tatsächlich ein Schreiben an Georg V. mit Darstellung seiner inzwischen eingetretenen eigenen künstlerischen Fortschritte und dem unumwundenen Hinweis, die Verleihung des Titels eines Hoffotografen würde ihm, Müller, ein „[…] besseres Fortkommen“ begründen.[2]
Tatsächlich legte der „[…] alleruntertänigste“ Müller Ende 1858 erneut einen Bittbrief „[…] zu Füßen des Thrones“ nieder, der ihm jedoch nicht den ersehnten und zu der Zeit am Hofe noch unbekannten Titel einbrachte. Möglicherweise war der blinde König dem neuen Bildmedium gegenüber noch unaufgeschlossen und ließ sich erst umstimmen, nachdem der bayerische König Maximilian II. Joseph auf dem Frankfurter Fürstentag die versammelten Potentaten am 1. September 1863 durch den bayerischen Hoffotografen Joseph Albert ablichten lassen hatte. Zurück in Hannover, ernannte Georg V. noch im selben Jahr seinen eigenen Hoffotografen, allerdings nicht George Müller, sondern Eugen Lulves.[2]
Spätestens ab 1860 arbeitete George Müller für die Polizeidirektion Hannover, für deren „Verbrecheralbum“ er Lithografien nach zuvor angefertigten Fotografien schuf, ein vergleichsweise kostengünstiges Verfahren zur verlässlichen Vervielfältigung von Porträts für die Polizei und die Justiz.[2]
Archivalien
Archivalien von und über George Müller finden oder fanden sich beispielsweise
- im Besitz des Niedersächsischen Landeskriminalpolizeiamtes Hannover; dessen Sammlung im „Verbrecheralbum“ mit „Ur-Abbildungen“ sowohl als Fotografie und zum Teil mit dazugehöriger Lithografie gilt historisch insbesondere deshalb als besonders wertvoll, weil vor allem einfache, arme Menschen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dargestellt sind, von denen ansonsten aus Kostengründen kaum je eine Fotografie angefertigt worden wäre.[2]
- als mindestens vier Schriftstücke im Besitz des Niedersächsischen Landesarchivs (Standort Hannover)[2]
Literatur
- Ludwig Hoerner: Hannover in frühen Photographien. 1848–1910. Schirmer-Mosel, München 1979, ISBN 3-921375-44-4
- S. 39ff.: Von den Schwierigkeiten, Hofphotograph zu werden
- S. 96f.: Bilder aus dem »Verbrecheralbum« der Polizei von Hannover, um 1860. Unterschiedliche Formate, Nasses Kollodiumverfahren, Abzüge auf Salz- und Albuminpapier, Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen, Hannover
- Christian Timm: „... die Anfertigung von Lichtbildern im Umherziehen betreffend ...“ Zur Situation der Wanderfotografen in Ostfriesland. In: Detlef Hoffmann, Jens Thiele (Hrsg.): Lichtbilder, Lichtspiele: Anfänge der Fotografie und des Kinos in Ostfriesland, Begleitschrift zur Wanderausstellung im Ostfriesischen Landesmuseum (Rathausfestsaal) in Emden vom 2. bis 23. Mai 1989 sowie in Nienburg im Museum Nienburg vom 15. Oktober bis 12. November 1989, Marburg: Jonas-Verlag für Kunst und Literatur, 1989, ISBN 3-922561-84-5, S. 156–191; Vorschau über Google-Bücher
Weblinks
- 30 Portraitbilder Lithographien, um 1860, Verlag George Müller, Lithograph und Fotograf in Hannover, angeboten 2015 durch das Auktionshaus Mehlis über die Plattform the-saleroom.com
Anmerkungen
- Davon abweichend wird der Geburtsort Hainholz vor Hannover genannt, vergleiche Christian Timm: „... die Anfertigung von Lichtbildern ...“, S. 171.
- Als Quelle nannte Ludwig Hoerner den als Archivalie im Bestand des Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover befindliche „[...] Bericht des Oberhof Commissairs Teichmann vom 19. Januar 1857“; dies ist der zuvor ab 1828 in der hannoverschen Gesandtschaft in Berlin als Legationskanzlist und später als Oberhofkommissar tätige Carl Friedrich Heinrich Wilhelm Teichmann, vergleiche Cornelia Roolfs: Der hannoversche Hof von 1814 bis 1866 : Hofstaat und Hofgesellschaft ( = Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Bd. 124), zugleich Dissertation 2002 an der Universität Hannover, Hannover: Hahnsche Buchhandlung und Verlag, 2005, ISBN 3-7752-5924-4, S. 91 u.ö.; Vorschau über Google-Bücher
Einzelnachweise
- Christian Timm: „... die Anfertigung von Lichtbildern im Umherziehen betreffend ...“ Zur Situation der Wanderfotografen in Ostfriesland. In: Detlef Hoffmann, Jens Thiele (Hrsg.): Lichtbilder, Lichtspiele: Anfänge der Fotografie und des Kinos in Ostfriesland, Begleitschrift zur Wanderausstellung im Ostfriesischen Landesmuseum (Rathausfestsaal) in Emden vom 2. bis 23. Mai 1989 und in Nienburg im Museum Nienburg vom 15. Oktober bis 12. November 1989, Marburg: Jonas-Verlag für Kunst und Literatur, 1989, ISBN 3-922561-84-5, S. 156–191, hier S. 171–177; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- Ludwig Hoerner: Von den Schwierigkeiten, Hofphotograph zu werden, in ders: Hannover in frühen Photographien. 1848–1910. Schirmer-Mosel, München 1979, ISBN 3-921375-44-4, S. 39ff.
- Ludwig Hoerner: Aufgaben, Möglichkeiten und Anwendungsgebiete der Photographen nach 1860, in ders.: Hannover in frühen Photographien. 1848–1910. Schirmer-Mosel, München 1979, ISBN 3-921375-44-4, S. 49–59; hier: S. 57