Georg Schow
Georg Heinrich Leonhard Schow[1] (auch Gerhard Heinrich Bernhard Schow[2]; * 16. Februar 1810 in Apenrade;[3] † 29. November 1889 in Magdeburg)[4] war ein deutscher Kommunalpolitiker, Bankmanager, Geheimer Regierungsrat und Gerichtsleiter.[5]
Leben
Gerhard Heinrich Bernhard Schow war ein Sohn des Apenrader Bürgermeisters Bendix Show und Bruder des Arztes Wilhelm Karl Emil Schow (1821–1900).[2] Er studierte Jura in Kiel und bis Ostern 1832 auch an anderen Universitäten und wurde zu Ostern 1832 „auf Gottorf examinirt“ und wurde für seine Leistungen ausgezeichnet. Anschließend schlug er die Beamtenlaufbahn ein, wurde zunächst „Canzelist“ bei der Schleswig-Holsteinischen Regierung. Im März 1840 wurde er Bürgermeister, Polizeimeister und Stadtvogt in Apenrade.[2]
In der Zeit der Schleswig-Holsteinischen Erhebung im Jahr 1849[5] wurde Schow als Bürgermeister entlassen[2] und durch die Dänen vertrieben.[5]
1852 wurde Schow zum Bürgermeister der Stadt Leer gewählt und in dieser Funktion am 8. Dezember des Jahres durch den Innenminister des Königreichs Hannover, Wilhelm von Hammerstein, bestätigt.[6] Laut seiner Personalakte wirkte Schow bis 1857 als Leerer Bürgermeister.[1] Im selben Jahr erschien seine Schrift über die Grundsätze des ostfriesischen Seerechts.[5]
Spätestens 1857 war Schow mit dem Guelphen-Orden vierter Klasse ausgezeichnet worden und hatte seinen Wohnsitz im Haus Rote Reihe 7 in Hannover genommen. Hintergrund war seine Ernennung zum Regierungsrat und sein Wirken als Referent beim Königlich Hannoverschen Ministerium des Inneren.[7] Insbesondere sollte er Georg Heinrich Bacmeisters Ideen über Zunftrechte ohne Zunftzwang umsetzen.[5]
Zudem war Schow mit dem Titel als „Bank-Commissair“[7] für die Hannoversche Bank tätig geworden.[5]
1864 wirkte Schow bei der Ausformulierung des deutschen Urheberrechts mit. Im Auftrag des Königreichs Hannover wirkte er als Deputierter in der Kommission der Bundesversammlung und beteiligte sich an der Ausformulierung des sogenannten „Frankfurter Entwurfs“,[3] der die Grundlage des dann 1865 verabschiedeten bayerischen Gesetzes bildete.[8] Dabei wollte Schow Fotografien – in Unterscheidung von Zeichnungen und Kupferstichen – vom Urheberrecht ausnehmen, da die Tätigkeit des Fotografen nach Schows Meinung eine rein mechanische Angelegenheit sei und eben keine Schöpfungshöhe hätte.[9]
Schließlich führte Schow im Königreich Hannover das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch ein.[5]
Noch 1866 – im Jahr der Schlacht bei Langensalza und der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen – wirkte Schow in Hannover als Oberregierungsrat im Departement des Inneren, bevor er in Magdeburg die Direktion des dortigen Verwaltungsgerichtes übernahm.[5]
Schow starb Ende 1889 in Magdeburg im Alter von fast 80 Jahren.[5]
Schriften (Auswahl)
- Grundsätze des nach dem allgemeinen Landrechte geltenden Seerechts, in besonderer Anwendung auf Ostfriedland. Nebst einem Anhange, Beispiele der am häufigsten vorkommenden Schiffsdocumente, Leer: Bock, 1857; Inhaltsverzeichnis
- Die Gewerbe-Ordnung für das Königreich Hannover mit ihren Nebengesetzen und Vollzugs-Vorschriften / mit Anmerkungen versehen von W. Heinrichs, Regierungsrath, Referent im Königl. Ministerium des Innern, 3. Auflage, herausgegeben und mit Nachträgen versehen von G. Schow, Regierungsrath, Referent im Königl. Ministerium des Innern, Hannover: Helwing'sche Hofbuchhandlung, 1862
- Das allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch und das Gesetz vom 5. October 1864, betreffend dessen Einführung im Königreiche Hannover. Nebst den Nebengesetzen. Von G. Schow, mit Formularen zum Handelsregister, Hannover: Carl Meyer, 1865
- Die Hannoverschen Handelskammern. Zusammenstellung der dieselben betreffenden Erlasse. Mit einer Einleitung von G. Schow, Hannover: Carl Meyer, 1866; Digitalisat über Google-Bücher
- Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21 Juni 1869 nebst der Ausführungsbestimmungen und dem Gesetze, betreffend die Aufhebung ... gewerblicher Berechtigungen vom 17 März 1868, mit den ... in ... Hannover zur Anwendung ... Bestimmungen. Für den praktischen Gebrauch bearbeitet, etc., Hannover: Carl Meyer, 1870
Siehe auch
Archivalien
Archivalien von und über Gerhard Heinrich Bernhard Schow finden sich beispielsweise
- als Personalakten des Georg Heinrich Leonhard Schow, Bürgermeister für die Laufzeit 1852 bis 1857 im Niedersächsischen Landesarchiv (Standort Aurich), laufende Nummer 2346[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- Walter Deeters (Bearb.): Findbuch zum Bestand Landdrostei Aurich (Rep. 15), Dritter Band: Indices, ( = Inventare und kleinere Schriften des Staatsarchivs Aurich, Heft 13), Leer: Kommissionsverlag Schuster, 1987, 136 S. 235; Vorschau über Google-Bücher
- Eduard Alberti: Schow, Georg Heinrich Leonhard, sowie Schow, Wilhelm Karl Emil, in ders. (Hrsg.): Lexikon der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen und Eutinischen Schriftsteller von 1829 bis Mitte 1866. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Eduard Alberti, Band 2, Kiel: Akademische Buchhandlung, 1868, S. 355; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek.
- Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht. UFITA, Band 120 (1992), S. 44
- o.V:: Schow, Gerhard Heinrich Bernhard in der Datenbank Niedersächsische Personen (Neueingabe erforderlich) der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2020
- Wilhelm Rothert: Schow, Gerh. Heinr. Benrh., GRegR, in ders: Allgemeine Hannoversche Biographie, Band 1: Hannoversche Männer und Frauen seit 1866. Sponholtz, Hannover 1912, S. 366
- Neue Speyerer Zeitung, Jahrgang 1852, Nummer 299 vom 14. Dezember 1852, S. 1364; Digitalisat über Google-Bücher
- Adreßbuch der Königlichen Haupt- und Residenz-Stadt Hannover und ihrer Vorstädte für 1857, Abteilung I Adreß- und Wohnungsanzeiger, Teil 4: Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner, Verlag der Lammingerschen Hof-Buchdruckerei (Klindworth), Kleine Brandstraße 17, Hannover, [1856], S. 219; Digitalisat der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek.
- Philipp Allfeld: Urheber- und Erfinderrecht ( = Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft / Abteilung Rechtswissenschaft, Bd. 14), 2., mehrfach veränderte und erweiterte Auflage, Berlin: Julius Springer, 1929, S. 5; Vorschau über Google-Bücher
- Friedemann Kawohl: Commentary on the German Copyright Acts 1876, in: Primary Sources on Copyright (1450-1900), eds L. Bently & M. Kretschmer, 2008; Transkription auf der Seite copyrighthistory.org [ohne Datum], zuletzt abgerufen am 11. Juni 2020