Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde
Der Fächerverbund Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde (GWG) wurde für die baden-württembergischen Gymnasien durch die Bildungsstandards von 2004[1] eingeführt. Er beinhaltet die Unterrichtsfächer Geographie und Gemeinschaftskunde, die jeweils mit Wirtschaft verbunden sind, sowie das in der Kursstufe wählbare Fach Wirtschaft (4-stündig).
Das Konzept des „Fächerverbunds“
Ziel der Einführung des Fächerverbunds war eine stärkere Vermittlung ökonomischer Bildung und Kompetenzen, wie sie beispielsweise von Arbeitgebern und Gewerkschaften in einem gemeinsamen Memorandum[2] aus dem Jahr 2000 gefordert wurde. Aus diesem Grund wurden bei der Bildungsplanreform eigene Bildungsstandards für Wirtschaft definiert. Hierfür wurde jedoch kein eigenes Unterrichtsfach geschaffen, sondern diese Bildungsstandards werden in Klasse 5–7 im Rahmen des Geographieunterrichts, in Klasse 8–10 schwerpunktmäßig im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts umgesetzt, d. h. Geographie bzw. Gemeinschaftskunde ist in den jeweiligen Klassenstufen Leitfach für die Vermittlung ökonomischer Bildung und Kompetenzen.
Des Weiteren sehen die Bildungsstandards integrative Module für fächerverbindenden Unterricht der beteiligten Fächer vor.
Für den Fächerverbund sind im Rahmen der Kontingentstundentafel von Klasse 5 bis 10 insgesamt 14 Wochenstunden vorgesehen, wobei die Schulen einen gewissen Spielraum bei der Aufteilung haben.
Gesellschaftswissenschaftliche Fächerverbünde mit ökonomischem Anteilen an anderen Schularten
An Realschulen in Baden-Württemberg gibt es den Fächerverbund Erdkunde-Wirtschaftskunde-Gemeinschaftskunde (EWG).
Quellen
- Bildungsplan 2004: Allgemein bildendes Gymnasium (PDF)
- Memorandum 2000: Wirtschaft - notwendig für schulische Allgemeinbildung. Gemeinsame Initiative von Eltern, Lehrern, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften Archivlink (Memento des Originals vom 25. Mai 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.