Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist eine von 24 Generalstaatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland und die einzige in Hessen.
Aufgaben und Aufbau
Sie ist die fachlich und disziplinarisch vorgesetzte Behörde für die Staatsanwaltschaften Hessens (Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg a. d. Lahn, Marburg, Wiesbaden) und die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ihrerseits an die Weisungen des Hessischen Justizministeriums gebunden.
Sie hat in sieben Abteilungen 93 Mitarbeiter, davon 34 Staats- und Oberstaatsanwälte (Stand Anfang 2016). Dienstsitz ist Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main. Leiter der Behörde ist seit dem 1. Oktober 2015 Helmut Fünfsinn.
Ermittlungsbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft bei:
- schweren Staatsschutz-Delikten
- Geldwäsche
- Berufsverfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater
Im Jahr 2014 hat sie 390 Revisionen, 1.260 Rechtsbeschwerden, 2.264 Beschwerden gegen Verfahrenseinstellungen der landgerichtlichen Staatsanwaltschaften, 1.086 gerichtliche Beschwerden und 214 Haftprüfungen bearbeitet.
Besondere Einheiten
Die GStA umfasst zwei operative, ermittelnde Einheiten.
Eingreifreserve
Im April 2000 wurde zur Unterstützung der landgerichtlichen Staatsanwaltschaften eine Eingreifreserve gegründet (Abteilung VII). Ihre Schwerpunkte sind Wirtschaftskriminalität, übergreifende und komplexe Verfahren. Sie besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), zwei Oberstaatsanwälten, sechs Staatsanwälten, einem Wirtschaftsreferenten und einem Sekretariat. Die Verfahren werden durch den Generalstaatsanwalt zugewiesen.
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Teil der Abteilung VI) wurde Anfang des Jahres 2010 als Außenstelle in Gießen errichtet. Sie ermittelt in ganz Hessen bei besonders schwerwiegender oder umfangreicher Internetkriminalität (z. B. Drogenhandel, Datendiebstahl, Kinderpornografie) und besteht aus einem Oberstaatsanwalt und vier Staatsanwälten.
Geschichte
1959 erreichte der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, dass der Bundesgerichtshof die „Untersuchung und Entscheidung“ in der Strafsache gegen Auschwitz-Täter dem Landgericht Frankfurt am Main übertrug. Auf Weisung Bauers leitete die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen vormalige Angehörige und Führer der SS-Wachmannschaft des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz ein. Der erste Auschwitzprozess in Westdeutschland, die „Strafsache gegen Mulka u. a.“, wurde schließlich im Dezember 1963 gegen 22 Angeklagte vor dem Landgericht Frankfurt eröffnet.
Im Sommer 2020 wurde die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt durch einen mutmaßlichen Korruptionsskandal erschüttert, in dessen Mittelpunkt ein renommierter Oberstaatsanwalt steht. Der Spitzenbeamte, der selbst als einer der bundesweit führenden Experten im Bereich der Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen gilt, wurde am 24. Juli 2020 in Untersuchungshaft genommen. Es handelt sich um Alexander Badle.[1][2]
Generalstaatsanwälte
- Georg Quabbe (1946 bis 1949)
- Georg Heymann (1949 bis 1951)
- Erich Rosenthal-Pelldram (1951 bis 1955)
- Fritz Bauer (1956 bis 1968)
- Horst Gauf (1969 bis 1986)
- Christoph Kulenkampff (1986 bis 1991)
- Hans Christoph Schaefer (1991 bis 2001)
- Dieter Anders (2001 bis 2009)
- Hans-Josef Blumensatt (2009 bis 2015)
- Helmut Fünfsinn (2015 bis 2020)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Oberstaatsanwalt in Frankfurt festgenommen. In: hessenschau. 25. Juli 2020, abgerufen am 26. Juli 2020.
- René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier: Oberstaatsanwalt in Frankfurt festgenommen. In: Handelsblatt. 26. Juli 2020, abgerufen am 26. Juli 2020.