Leitender Oberstaatsanwalt
Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung innerhalb der Besoldungsordnung R (Besoldungsgruppen R 3 bis 6) bei den Bundesländern.
Der Inhaber des Amtes ist in der Regel Behördenleiter einer Staatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger, Justizwachtmeister und sonstigen Bediensteten. Er selbst unterliegt der Dienstaufsicht durch den Generalstaatsanwalt. Daneben gibt es Leitende Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Generalstaatsanwaltschaften.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.