Generalität
Begriffsbestimmung
Der Begriff Generalität leitet sich von generalis (lat. allgemein) ab und bezeichnete ursprünglich den Generalstab mit Befehlsgewalt über die gesamte Armee, im Gegensatz zur Spezialität (von specialis, lat. besonders), jener Offiziere mit Befehlsgewalt über einzelne Regimenter und Kompanien.[2]
Laut Duden bilden alle Generale (also alle Träger einer der Dienstgrade aus der Dienstgradgruppe der Generale) eines Staates die Generalität.[1] Die Bezeichnung selbst leitet sich also von „General“ ab. Die Generalität umfasst folglich nie nur eine Teilmenge aller Generale. Da der Begriff „Generalität“ auf Personen und nicht auf die (auch teils nur theoretisch erreichbaren) Dienstgrade abstellt, umfasst die Generalität beispielsweise keine Dienstgrade, die zum Betrachtungszeitpunkt von keinem Offizier bekleidet werden.[A 1] Die Generalität ist also nicht identisch mit der Dienstgradgruppe der Generale und meist auch nicht mit der Sammelbezeichnung „Generale“ für mehrere Träger einer der Dienstgrade dieser Dienstgradgruppe.[A 2] In der Bundeswehr ist der Begriff „Generalität“ unüblich, seine Definition daher nur unscharf und der Gebrauch informell. Zum Teil werden die Bezeichnungen „Generale“ und „Generalität“ daher auch fälschlich austauschbar gebraucht. Da nicht in jeder Streitkraft wohldefiniert ist, wer zur Dienstgradgruppe der Generale zählt, ist auch die Größe der im Duden definierten Gruppe nicht eindeutig bestimmt. Abhängig davon, ob im betreffenden Kontext Admirale zu den Generalen und folglich zur Generalität gezählt werden, ist die Admiralität eine Teilmenge der Generalität oder eine gänzlich andere Gruppe.
Österreich-Ungarn
Schweiz
Zur Generalität zählen in der Schweizer Armee alle Höheren Stabsoffiziere sowie der nur in Kriegszeiten ernannte General.
Sowjetunion
1940 wurden wieder Dienstgrade eingeführt, die sich an denen des Zarenreichs orientierten. An die Stelle des Generalfeldmarschalls trat der Marschall der Sowjetunion, außerdem wurden neue Ränge, die Hauptmarschälle und die Marschälle einer bestimmten Waffengattung, die dem Armeegeneral gleichgestellt waren, eingeführt.
Generale |
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Marschall der Sowjetunion (Ма́ршал Совéтского Сою́за) |
Armeegeneral (генера́л а́рмии) Hauptmarschall einer Waffengattung (Гла́вный Ма́ршал рода войск) |
Generaloberst (генера́л-полко́вник) |
Generalleutnant (генера́л-лейтена́нт) |
Generalmajor (генера́л-майо́р) |
In der Geschichte wurden in Russland und in der Sowjetunion der Ehrenrang eines Generalissimus vergeben:1727: Alexander Danilowitsch Menschikow, 1740: Anton Ulrich von Braunschweig (Russland), 1799: Alexander Wassiljewitsch Suworow, 1945: Josef Stalin
Anmerkungen
- In der Bundeswehr ist es zum Beispiel nicht unüblich, dass der Dienstgrad General oder Generalapotheker nicht besetzt ist.
- Wären beispielsweise alle Generale einer Streitkraft in einem Saal versammelt, könnte man die Soldaten mit der Sammelbezeichnung „Generalität“ oder „Generale“ umreißen. Verlässt nun ein Soldat den Saal, sind dort weiter Generale, aber eben nicht mehr die Generalität versammelt.
Weblinks
Einzelnachweise
- Generalität, die. In: Duden. 2013, abgerufen am 9. November 2014.
- Georg-Andreas Boeckler: Schola militaris moderna oder neu vermehrte Kriegsschule etc. Gerg. Heinr. Öhriingen, 1685, S. 31 (google.at [abgerufen am 26. September 2021]).