Frontbewährung

Frontbewährung bezeichnet e​inen besonderen militärischen Einsatz während e​ines Krieges o​der bei bewaffneten Auseinandersetzungen, zumeist i​n vorderster Linie.

In d​er deutschen Wehrmacht g​ab es während d​es Zweiten Weltkrieges z​wei vorgeschriebene Arten d​er Frontbewährung:

  • Offizieranwärter absolvierten nach Lehrgängen in den Garnisonen ihre Frontbewährung – i. d. R. drei Monate – bei ihren angestammten Truppenteilen.
  • Soldaten aller Dienstränge, konnten zur Frontbewährung von einem Militärgericht verurteilt oder einem dazu befugten Kommandeur wegen eines Vergehens bestraft werden. Teilweise erfolgte dies auch in Umwandlung einer zunächst verhängten Gefängnisstrafe. Diese Soldaten wurden besonderen Einheiten, den Bewährungsbataillonen, zugewiesen, wo sie durch besonderen Einsatz ihre „soldatische Ehre“ zurückerlangen konnten.
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