Ferdinand Aurin

Ferdinand Georg Herrmann Aurin (* 23. Juli 1863 in Frankfurt (Oder); † 1942) war ein deutscher Ministerialbeamter.

Leben

Nach dem Besuch des Lyzeums im elsässischen Straßburg ging Ferdinand Aurin an die dortige Universität zum Studium, das er in Freiburg im Breisgau und in Berlin fortsetzte. Er studierte Mathematik, Physik, Geographie und Staatswissenschaften. Sein Staatsexamen für den öffentlichen Dienst legte Aurin im Jahre 1888 ab und im darauffolgenden Jahr promovierte er in Straßburg zum Dr. phil. Danach war er zunächst im Lehrfach tätig. Im Jahre 1892 wechselte er in das Reichsversicherungsamt, wo er bis 1906 wirkte. 1906 erhielt Aurin eine Stelle im Reichsamt des Inneren, wo er seine Beamtenlaufbahn fortsetzte und bis zum Geheimen Regierungsrat aufstieg. Nachdem er in Reichswirtschaftsamt und im Reichsarbeitsamt als vortragender Rat tätig war, wurde er bis zum Jahre 1925 im Reichsarbeitsministerium tätig, zuletzt als Ministerialrat. Mit 62 Jahren setzte er sich als Pensionär zur Ruhe.

Sein Hauptbetätigungsfeld war das Versicherungswesen, insbesondere die Sozialversicherung. Darüber publizierte Ferdinand Aurin auch einige Aufsätze in zeitgenössischen Fachzeitschriften oder hielt Vorträge, wie 1913 in seiner Geburtsstadt Frankfurt.[1]

Familie

Ferdinand Aurin war mit Elisabeth geborene Haas verheiratet. Aus der Ehe gingen die drei Töchter Irmgard, Elisabeth und Hedwig hervor.

Schriften (Auswahl)

  • Untersuchungen über die Bewegung dreier Massenpunkte bei Geltung des Newton'schen Attractionsgesetzes [...], Straßburg, Straßburger Druckerei und Verlagsanstalt, vorm. R. Schultz & Company, 1889.
  • Beamten-Krankenversicherung. Vortrag, Frankfurt a. O., Trowitzsch, 1913.
  • (mit Karl Maria Heimann und Josef Eckert): Reichsknappschaftsgesetz in der neuen amtlichen Fassung, 1926, mit Nachtrag 1 (1927) und Nachtrag 2 (1928).

Literatur

  • Herrmann A. L. Degener: Degeners Wer ist’s? Berlin 1935, S. 43.
  • Florian Tennstedt: Das Reichsversicherungsamt und seine Mitglieder – einige biographische Hinweis. In: Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rechtsprechung, Köln u. a., Heymann, 1984, S. 47–82.

Einzelnachweise

  1. Dieser Vortrag erschien 1913 bei Trowitzsch in Frankfurt an der Oder in Druck.
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