Feinkostsalat
Feinkostsalate sind nach der Definition des Deutschen Lebensmittelbuches „verzehrfertige Erzeugnisse aus Zutaten tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf abgestimmten Sauce.“
Die Sauce ist in der Regel mayonnaisebasiert, außer bei fettreduzierten Erzeugnissen.
Im Einzelnen werden unterschieden:
- Salate mit Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen (wie Fleischsalat, Wurstsalat)
- Salate mit Fleisch von Fischen, Krebs- und/oder Weichtieren (wie Heringssalat, Krabbensalat)
- Gemüse-, Pilz-, Obst-, Käse-, Eier- und andere Feinkostsalate.
Für die erste und zweite Gruppe von Feinkostsalaten führen die Leitsätze einige übliche Verkehrsbezeichnungen, dazu jeweils charaktergebende Zutaten sowie deren Mindest- und Höchstmengen auf. Für die zuletzt genannten Salate gilt allgemein: Der feste Anteil muss mindestens 40 % betragen; die namensgebende Zutat muss zu mindestens 20 % enthalten sein.
Quelle
- Leitsätze für Feinkostsalate (PDF-Datei; 32 kB)
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.