Fahrlehrerausbildung

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis erwirbt man durch eine Fahrlehrerausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.

Fahrlehrerausbildung in Dresden

Fahrlehrerausbildung in Deutschland

Geschichte

Am 3. Februar 1910 wurde in einer Verordnung festgelegt, dass nur noch Personen, die durch eine Behörde ermächtigt wurden, Fahrschüler ausbilden durften. Es konnte allerdings noch jedermann eine Fahrausbildung durchführen, wenn er ausreichende Kenntnisse vom Fahren hatte.

Mit der nachfolgenden Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Fahrausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt und von diesem Zeitpunkt an sprach man offiziell von Fahrlehrern und Fahrschulen. Damit legte man den Grundstein für bestimmte Mindestanforderungen an einen Fahrlehrer. Die nötige Fahrlehrerausbildung wurde in Deutschland am 25. August 1969 mit dem Fahrlehrergesetz an die Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen, die von da an bis heute die Fahrlehrer ausbilden.

In der heutigen Zeit sind Fahrlehrer, nach dem bundeseinheitlichen Fahrlehrergesetz und seinen Verordnungen, vom Staat anerkannte Lehrkräfte. Fahrlehrer bilden heutzutage ihre Fahrschüler, die eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, nach den geltenden Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus. Wer allerdings in Deutschland Fahrschüler ausbilden will, braucht dazu die Fahrlehrerlaubnis. Der amtliche Nachweis dafür ist der Fahrlehrerschein.

Ausbildung zum Fahrlehrer für die Klasse BE (PKW)

Die Fahrlehrerlaubnis d​er Klasse BE i​st die Grundlage, a​lso die Zugangsvoraussetzung für a​lle anderen Fahrlehrerlaubnisklassen.[1]

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • geistige und körperliche Eignung
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • abgeschlossenen Berufsausbildung oder Abitur
  • Fahrerlaubnis der Klassen BE (Prüfungsvoraussetzung)
  • mindestens 3 Jahre Fahrpraxis der Klasse B

Dauer der Ausbildung

8 Monate Theorie i​n Vollzeit u​nd 18 Wochen Praxis i​n einer Ausbildungsfahrschule

Fahrlehrerausbildung in der Schweiz

siehe Fahrlehrer#Schweiz

Literatur

  • Peter Dauer, Fahrlehrerrecht. Fahrlehrergesetz mit Durchführungsverordnungen, Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung, Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Kommentar", 1. Auflage, München 2010, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-59412-0.

Einzelnachweise

  1. Fahrlehrergesetz
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