Fahrbahnverengung
Eine Fahrbahnverengung ist in Abgrenzung zu einer Fahrbahnsperrung gegeben, wenn mindestens eine Fahrspur pro Richtungsfahrbahn offen bleibt. Sie kann beidseitig § 40 StVO durch Zeichen 120 (Verengte Fahrbahn) oder Zeichen 121 (Einseitig rechts verengte Fahrbahn) angezeigt werden.
Bei beidseitig verengten Fahrbahnen handelt es sich oft um eine weniger breite Brücke, Unterführung oder einen verkehrsberuhigten Bereich. Bei einseitig (rechts) verengten Fahrbahnen handelt es sich oft um eine Arbeitsstelle oder ein Verkehrshindernis vor allem auf innerörtlichen und außerörtlichen Straßen.
Langsames herantasten an die Engstelle ist indiziert. Oft regeln die Verkehrszeichen 308 oder 309 die Vorfahrt.
Auf mehrspurigen Straßen vor allem auf Bundesautobahnen ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden, wenn mehrere Fahrspuren pro Richtung abrupt enden und mindestens ein durchgehender Fahrstreifen wegfällt.
Normen und Standards
Deutschland
- Österreich
- RVS 05.05.40 ff. – Baustellenabsicherung
Schweiz
- SN 640 885c – Signalisation von Baustellen auf Autobahnen und Autostrassen