FFH-Gebiet Ahrenviölfelder Westermoor
Das FFH-Gebiet Ahrenviölfelder Westermoor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland im Norden der Gemeinde Ahrenviölfeld. Es hat eine Fläche von 69 ha. Die Westgrenze bildet die Kreisstraße K69, Bordelumer Straße. Die Nordgrenze bildet das als Vorfluter angelegte Fließgewässer Grumsholmer Bek, die Ostgrenze ein asphaltierter Wirtschaftsweg, an den sich nach Osten eine intensiv genutzte Ackerfläche anschließt. Der Wirtschaftsweg knickt an der Südostecke des FFH-Gebietes nach Westen ab und endet an der K69. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung mit 1,12 km, der höchste Punkt an der Südgrenze mit 9 m über NN, während der restliche Bereich zwischen 7 und 8 m über NN liegt.[1] Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest und darunter in der Landschaft Schleswiger Vorgeest. Von Nord nach Süd durchzieht ein unbefestigter Moorlehrpfad mit zwei nach Osten führenden Stichwegen das Moor.[2] Das Gebiet besteht aus einem Mosaik aus degeneriertem Hochmoor mit Pfeifengras, Bruchwald, vereinzelt auftretenden Niedermoorflächen im Westen und Landröhricht im Süden. Im Zentrum und Norden befinden sich ständig mit Wasser gefüllte ehemalige Torfstiche. An der Südwestecke besteht eine Fläche von 2,4 ha aus intensiv genutztem artenarmen Grünland, an der Südostecke eine 2,6 ha große Fläche aus extensiv genutzten mesophilem Grünland.[3] Das Moor ist der Rest eines früher wesentlich größeren Moorgebietes an der Wasserscheide zwischen der Arlau und der Treene. Das FFH-Gebiet hat die Nr. 62 in der Liste der FFH-Gebiete gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie RL 92/43/EWG mit dem Code DE_PH_1421-304 im Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Trave.[4]
FFH-Gebiet Ahrenviölfelder Westermoor | ||
Mit Wasser gefüllte Torfstiche im Ahrenviölfelder Westermoor | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 69 ha | |
Kennung | 1421-304 | |
WDPA-ID | 555517816 | |
Natura-2000-ID | DE1421304 | |
FFH-Gebiet | 69 ha | |
Geographische Lage | 54° 33′ N, 9° 16′ O | |
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Meereshöhe | von 7 m bis 9 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[5] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 26. Mai 2011 veröffentlicht.[6] Das FFH-Gebiet beinhaltet das am 24. Oktober 1989 geschaffene Naturschutzgebiet Ahrenviölfelder Westermoor.[7] Auf Grund seiner Lage abseits der Hauptverkehrsstraßen und jeweils 15 km von Husum und Schleswig entfernt, wird das FFH-Gebiet hauptsächlich von Spaziergängern und Radfahren der Umgebung genutzt. Am Südrand, 50 m östlich des Beginns des Moorlehrpfades, befindet sich ein kleiner Rastplatz mit Ruhebänken und eine Informationstafel des landesweiten Besucherinformationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein. In der Gebietsmitte und am Nordende des Moorlehrpfades, wo auch ein kleiner Parkplatz an der K69 ist, befinden sich weitere BIS-Tafeln. Das BIS-Faltblatt 54-64 vom Juli 2017 mit vielen Informationen und Bildern aus dem FFH- und Naturschutzgebiet Ahrenviölfelder Westermoor kann kostenlos im Internet als PDF heruntergeladen werden.[8] Als Betreuer geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG hat das LLUR für dieses Naturschutzgebiet den Verein für Naturschutz und Landschaftspflege – Mittleres Nordfriesland e.V. bestimmt.[9] Im Januar 2019 hat sich der Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. als Zusammenschluss aller am Naturschutz im Kreis Nordfriesland beteiligten Interessenvertreter gegründet. Dieser hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Belange des FFH-Gebietes Ahrenviölfelder Westermoor zu thematisieren.[10]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut EU-Standard-Datenbogen vom Juni 2014 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[11] und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[12][13]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[14]
- 3160 Dystrophe Stillgewässer (Gesamtbeurteilung C)[15]
- 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung B)[16]
Der FFH-Lebensraumtyp 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore nimmt den überwiegenden Teil der Gebietsfläche ein. Die gute Note B in der Gesamtbeurteilung resultiert aus der ausgezeichneten Note A für die Repräsentativität. Der Erhaltungszustand wird nur mit C bewertet.[14]
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[17]
- 3160 Dystrophe Stillgewässer
- 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[18] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Das FFH-Gebiet bietet beste Voraussetzungen für die Wiederherstellung eines Hochmoores. Hierfür wurde seit dem Ende des Torfabbaus in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts der Grundstein gelegt. Durch die Entwässerung der umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde der Grundwasserspiegel auch im Moorgebiet immer weiter abgesenkt. Oberste Priorität wurde deshalb auf die Verbesserung des Wasserhaushaltes des Moores gelegt. Die Maßnahmen hatten zum Ziel, das nährstoffarme Regenwasser im Moor zu halten und den Zufluss von nährstoffreichem Wasser aus der Umgebung zu verhindern. Dazu wurden rund um das Gebiet Gräben ausgehoben, die das Wasser der Umgebung um das Moorgebiet herum leiten. Wasserabflüsse aus dem Moor wurden durch Verschluss der bestehenden Abflüsse und Anlage von Verwallungen verhindert. Für die Zukunft sollten Maßnahmen zur Anhebung des Grundwasserstandes der Umgebung zur Unterstützung der Wasserstände im Moor vorgesehen werden. Das FFH-Gebiet befindet sich zu über 80 % im Eigentum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (Stand Mai 2011). Damit ist sichergestellt, dass dem für FFH-Gebiete bestehendem Verschlechterungsverbot genüge getan wird.[19]
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog[20] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte beschrieben.[21] Die vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen betreffen die Anlage weiterer Verschlüsse an den Gebietsgrenzen, sowie Verwallungen innerhalb und an der Gebietsgrenze. Durch den beabsichtigten Kauf der beiden Grünlandflächen im Süden des FFH-Gebietes können auch dort weitere Erdstaue angelegt werden. Eine ständige Pflegemaßnahme wird die Entfernung von Gehölzen sein, die zur unerwünschten Schattenbildung im Moor beitragen.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Der Managementplan wurde 2011 veröffentlicht. Somit wäre 2017 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig gewesen. Mit Stand 3. Januar 2021 wurden noch keine Ergebnisse eines Folgemonitorings veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[22] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[23] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[24] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[25] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[26]
- Parkplatz am Nordrand
- BIS-Tafel am Nordparkplatz zum Beitrag von Mooren zum Klimaschutz
- BIS-Tafel am Nordparkplatz zur Flora
- BIS-Tafel am Nordparkplatz zur Fauna
- Moorweg von Nord nach Süd
- Mit Wasser gefüllter Torfstich
- Pegel am Moorweg
- Südrand des FFH-Gebietes mit Rastplatz und Parkplatz
- Rastplatz mit Moormuseum am Südrand
- Motorpresse für Torfbriketts im Moormuseum
- Hochsitz am Südrand
- Ostteil des Moores
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019, (PDF)
- Gebietsbetreuer: Verein für Naturschutz und Landschaftspflege – Mittleres Nordfriesland e.V.
Einzelnachweise
- Höchster Punkt im FFH-Gebiet Ahrenviölfelder Westermoor. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. Dezember 2021.
- Managementplan FFH Gebiet 1421 - 304 - Ahrenviölfelder Westermoor -. (PDF; 217 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Januar 2011, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Managementplan FFH Gebiet 1421 - 304 - Ahrenviölfelder Westermoor -. (PDF; 287 kB) Karte 2a - Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Oktober 2011, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussgebietseinheit Eider. (PDF) Anhang A3-4: FFH- und Vogelschutzgebiete Tabelle 1: Liste der FFH-Gebiete gemäß RL 92/43/EWG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, S. 231, abgerufen am 3. Januar 2021.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 66 kB) DE1421304. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2014, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“. (PDF; 449 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Mai 2011, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“ und Naturschutzgebiet „Ahrenviölfelder Westermoor“. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Januar 2021.
- BIS-Faltblatt Ahrensviölfelder Westermoor. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Juli 2017, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.13 Verein für Naturschutz und Landschaftspflege – Mittleres Nordfriesland e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 5, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. In: www.naturschutz-nf.de. Abgerufen am 21. April 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“. (PDF; 239 kB) Karte 2b - Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 25. Mai 2011, abgerufen am 3. Januar 2021.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1421304 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 66 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2014, S. 3, abgerufen am 3. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“. (PDF; 78 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“. (PDF; 449 kB) 4. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 26. Mai 2011, S. 11, abgerufen am 2. Januar 2021.
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“. (PDF; 449 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 26. Mai 2011, S. 11–15, abgerufen am 3. Januar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1421-304 „Ahrenviölfelder Westermoor“. (PDF; 228 kB) Karte 3 - Entwicklungsmaßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 19. April 2011, abgerufen am 3. Januar 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.