Fälschung beweiserheblicher Daten
Die Fälschung beweiserheblicher Daten ist gemäß § 269 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Wortlaut
Der Wortlaut des § 269 StGB ist:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.[1]
Tatbestand
Der Tatbestand gehört zu dem Bereich der Urkundsdelikte. Geschützt sind beweiserhebliche Daten. Der Täter muss zur Täuschung im Rechtsverkehr die Daten speichern, verändern oder gebrauchen. Die Tat ist vollendet, sobald eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegt.[2]
Wer als Mitglied einer Bande beweiserhebliche Daten gewerbsmäßig fälscht, macht sich gemäß § 267 Abs. 4 StGB eines Verbrechens schuldig. Der Paragraph wurde 1986 in das Strafgesetzbuch eingefügt,[3] weil der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken im Bereich der Urkundsdelikte befürchtete.[4]
Siehe auch
Literatur
- Georg Freund: Urkundenstraftaten, Springer, 1996, ISBN 3540616209, S. 75 ff.
- Michael Rösler: Die strafbare Fälschung beweiserheblicher Daten, in JurPC – 1987, S. 412 – 418 (Online-Version)
Weblinks
- Openjur.de: BGH, Az. 3 StR 128/03, Beschluss vom 13. Mai 2003 – Abtelefonierte Telefonkarte unberechtigt wieder aufladen
- Openjur.de: OLG Stuttgart, Az. 2 Ws 42/13, Beschluss vom 25. März 2013 – Einschieben einer fremden Fahrerkarte in ein digitales EG-Kontrollgerät durch einen Lkw-Fahrer
- Openjur.de: BGH, Az. 4 StR 422/14, Beschluss vom 21. April 2015 – Gekaperte eBay-Accounts, Hinterlegung falscher Daten bei eBay
Einzelnachweise
- steuernetz.de: § 269 StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten
- Laufhütte/Rissing-van Saan/Tiedemann: Leipziger Kommentar Strafgesetzbuch – Band 9/2, §§ 267–283d, S. 130, 2009, De Gruyter, ISBN 978-3-89949-697-0
- Michael Rösler: Die strafbare Fälschung beweiserheblicher Daten, in JurPC – 1987, S. 412–418.
- Leipold/Tsambikakis/Zöller: Anwalt Kommentar StGB, S. 2264, C.F. Müller GmbH, 2014, ISBN 978-3-8114-4124-8