Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis
Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis sind Richtlinien der Europäischen Union. Das Europäische Parlament nahm am 6. September 2001 eine Entschließung zur Annahme des Kodexes an.[1] Sie setzt unter anderem das Recht auf eine gute Verwaltung in Artikel 41 GRCh um.[2] Zu ihren Bestandteilen zählt unter anderem die Antwortpflicht.
Einzelnachweise
- Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis
- Hans-Werner Laubinger: Art. 41 GRCh (Recht auf eine gute Verwaltung) und der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis im Lichte des deutschen Verwaltungsrechts. Beitrag zur Festschrift für Hans Peter Bull. (online (Memento des Originals vom 19. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. ; PDF; 220 kB)
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