Emotionsappell

Als Emotionsappell o​der Gefühlsappell (lateinisch argumentum a​d passiones, englisch appeal t​o emotion, argument b​y vehemence o​der for t​he children) bezeichnet m​an in Argumentationstheorie u​nd Rhetorik e​in unsachliches Argument (Red Herring), m​it der Diskussionsgegner bzw. d​as Publikum v​on seinem berechtigten Interesse a​n einer sachlich u​nd logisch stichhaltigen Begründung abgelenkt u​nd stattdessen m​it einer Emotion bedient werden soll.[1][2]

Liste von Emotionsappellen

Emotionsappelle g​ibt es i​n verschiedenen Varianten. Diese können n​ach den Gefühlen unterschieden werden, welche s​ie ansprechen.

EmotionBezeichnung des EmotionsappellsBeispielKommentar
Angst Argumentum ad metum „Nur eigene Bewaffnung senkt die Kriminalitätsrate. Oder willst Du, dass Du und Deine Familie von Mördern, Räubern und Vergewaltigern ermordet und missbraucht werden?“ Das argumentum ad metum arbeitet mit dem Erwecken von Ängsten und Befürchtungen, die mit einer Position verbunden werden (sollen).
„Ihr wollt doch nicht, dass wir so enden?!“ Angst entsteht durch die Erwartung, dass sich gegebene Lebensumstände verschlimmern.
Hass Argumentum ad odium „Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg. Sie sind an allem schuld, was in diesem Staat schiefläuft, lasst euch das nicht länger gefallen.“ oder „Banken enteignen; die Banken sind an allem schuld.“ Das argumentum ad odium versucht, anstatt zu überzeugen, Hassgefühle zu schüren oder appelliert an bereits vorhandene Hassgefühle.
Hoffnung Ein solches Wunschdenken stellt beispielsweise der Glaube an die sogenannte Alternativmedizin, ein Leben nach dem Tod oder Prädestination dar. „Das funktioniert bestimmt! Da bin ich mir sicher.“ Hoffnung ist die Erwartung einer Verbesserung eines Zustands. Eine Variante ist die Erleichterung, bei der es sich um eine aus einer Angst hervorgegangene Variante der Hoffnung handelt. Hoffnung beeinflusst die Wahrnehmung dadurch, dass man weniger achtsam und kritisch wird und zu einem Wunschdenken führt.
Humor Verspottung (lateinisch ab absurdo) „Vegetarier vermehren sich nicht, sie pflanzen sich fort.“ Humor kann dazu verwendet werden, um ein Zusammengehörigkeitsempfinden und damit Stolz zu erzeugen, sowie dazu andere abzuwerten, um Abscheu zu erzeugen.
Mitleid Argumentum ad misericordiam
  • „Niemand hat deinen Geldbeutel gestohlen; du hast ihn verloren. Warum verdächtigst du einen armen und missbrauchten Menschen?“
  • „X war so stark gestresst, dass man versteht, warum er so handelte.“[3]
  • „Bevor du den Präsidenten kritisierst, denk daran, wie schwierig sein Amt ist.“[3]
Mit Hilfe des argumentum ad misericordiam wird Mitleid genutzt, um eine rationale Evaluation der Behauptung oder weiteres Nachhaken zu unterbinden.
Neid Argumentum ad invidiam „Dein Kollege behauptet, wir brauchten zur besseren Effizienz eine neue Datenbank. Schau mal, der bekommt viel mehr Gehalt als du, obwohl du genauso viel arbeitest. Willst du wirklich dessen Position unterstützen?“ Das argumentum ad invidiam appelliert an Neid, Bosheit und Rache.
Stolz „Wir sind einfach die Besten!“ Stolz ist das Gegenstück zur Abscheu. Während bei der Abscheu eine andere Person abgewertet wird, wird beim Stolz die eigene Person aufgewertet, um eine relative Überlegenheit zu empfinden.
Wut Rache
  • „Vergewaltigung ist ein abscheuliches Verbrechen, das keine Menschen, sondern nur Monster begehen können.“
  • „Da hinter jeder Ecke jemand auf euch lauern kann, der eine Waffe bei sich hat, sollten jeder Mensch ein Recht auf eine Feuerwaffe haben.“
Wut entsteht aus Angst sowie der zugehörigen Hoffnung, die erwartete Verschlechterung durch das eigene Handeln beeinflussen zu können. Wut dient also dazu, Personen zu mobilisieren, um eine Veränderung zu erreichen.

Siehe auch

Quellen

  1. Gefühlsargument. In: Dein logischer Fehlschluss ist. Abgerufen am 22. Januar 2021.
  2. Appeal to Emotion. In: Logically Fallacious. Abgerufen am 22. Januar 2021 (englisch).
  3. nach Normand Baillargeon: A short course in intellectual self-defense. Seven Stories Press, 2007, ISBN 978-1-58322-765-7, S. 79.
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