Emissionspreis
Als Emissionspreis (auch Emissionskurs) wird der erste, vom Emittenten festgelegte, außerbörsliche Kaufpreis neuer Wertpapiere bezeichnet.
Hintergründe
Der Emissionspreis kann auf drei unterschiedliche Arten bestimmt werden:
Festpreisverfahren
→ Hauptartikel: Festpreisverfahren
Beim Festpreisverfahren werden der Emissionskurs und das Emissionsvolumen vom Emittenten vorgegeben. Bei diesem Verfahren kommt es häufig zu Überzeichnungen oder Unterzeichnungen bei Aktienemissionen, da Angebot und Nachfrage nicht mit Hilfe des Preismechanismus ausgeglichen werden kann. Der Emissionspreis wird vom Emittenten in der Regel auf der Grundlage von fundamentalen Unternehmensbewertungen und anderer Kennzahlen ermittelt. Häufig wird auch ein Vergleich des eigenen Unternehmens mit vergleichbaren Unternehmen derselben Branche (Benchmarking) durchgeführt. Änderungen an dieser Bewertung können vom Tag der Festlegung bis zum Emissionstag nicht mehr berücksichtigt werden, so dass es unter Umständen am Tag der Emission eine erhebliche Abweichung zwischen dem Emissionspreis und dem Marktpreis geben kann.
Auktionsverfahren
Bei diesem Verfahren übermittelt der Bieter seine Preis- und Mengenwünsche an den Emittenten. Auf der Basis aller eingegangenen Angebote bis zu einem bestimmten Stichtag erfolgt dann die Zuteilung der Emission auf die Bieter mit den höchsten Geboten. Zu unterscheiden ist noch zwischen dem diskriminierenden Tender-Verfahren (amerikanischer Tender) und dem kompetitiven Tender-Verfahren (holländischer Tender). Während die Bieter beim amerikanischen Tender die Zuteilung zu ihren individuellen Preisgeboten erhalten (unterschiedliche Emissionspreise), wird beim holländischen Tender ein einheitlicher "markträumender" Preis festgelegt. In der Regel werden in beiden Tenderverfahren unrealistisch hohe und niedrige Gebote nicht berücksichtigt, um den Durchschnittspreis nicht zu verfälschen.
Bookbuilding-Verfahren
→ Hauptartikel: Bookbuilding-Verfahren
Das in Deutschland für Aktienemissionen inzwischen hauptsächlich eingesetzte Bookbuilding-Verfahren versucht einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Emittenten (möglichst hoher Emissionspreis) und der Bieter (möglichst geringer Emissionspreis) zu erzielen. Wie beim Auktionsverfahren geben die Bieter ihre Gebote für Preis und Menge des gewünschten Emissionsvolumens beim Emittenten ab. Der Emittent kann nun aber neben einer quantitativen auch noch eine qualitative Klassifizierung vornehmen. Dies geschieht dadurch, dass ab einem bestimmten Zeichnungsvolumen die Identität des Bieters offengelegt werden muss. Der Emittent kann die Zeichnungswünsche daher den einzelnen Investoren zuordnen und so seine zukünftige Eigentümerstruktur detailliert auswählen und den Emissionspreis in Abhängigkeit von der Nachfrage der einzelnen Qualitätskategorien festlegen.
Zeichnungsgewinn/-Verlust
Die Differenz zwischen Emissionspreis und Erstnotiz wird als Zeichnungsgewinn oder -verlust bezeichnet.
Siehe auch
Weblinks
- Ermittlung des Emissionspreises von Aktien (PDF-Datei; 69 kB)