Festpreisverfahren
Das Festpreisverfahren ist im Bankwesen ein Verfahren zur Preisbestimmung bei der Emission von Wertpapieren, welches im Gegensatz zum Bookbuilding-Verfahren einen Festpreis bei der Platzierung der Aktien vorgibt.
Das Festpreisverfahren beherrschte bis 1995 noch das deutsche Aktienemissionsgeschäft. Aufgrund mangelnder Flexibilität und erhöhter Komplexität wurde es innerhalb weniger Jahre nahezu vollständig vom Bookbuilding-Verfahren verdrängt.
Der Platzierungspreis wurde in aller Regel aufgrund von Bewertungen des Emittenten, durch Vergleiche mit Börsenkursen vergleichbarer Unternehmen und der Beurteilung der erwarteten Wertpapiernachfrage ermittelt. Durch das Verfahren bestand allerdings das Risiko einer Fehleinschätzung, welche einen nicht marktgerechten Platzierungspreis zur Folge haben konnte.
Heute wird das Festpreisverfahren nur noch im Rahmen von Bezugsrechtsemissionen angewendet, da hierfür durch § 186 Abs. 2 AktG zwingend ein genau bezifferter Preis (Ausgabebetrag) nötig ist.