Eintrittsgeld
Als Eintrittsgeld bezeichnet man das zum Betreten bzw. zum Besuch bestimmter Einrichtungen geforderte Entgelt. Es wird meist am Eingang in einem Kassenschalter verlangt, gelegentlich auch in einem mit einem Drehkreuz versehenen Automaten, welcher der Zugangskontrolle dient. In den meisten Anlagen, die ein Eintrittsgeld erheben, muss man, wenn man das eintrittsgeldpflichtige Areal verlässt, bei Rückkehr erneut Eintritt zahlen. Insbesondere bei Veranstaltungen oder in Diskotheken erhalten die Besucher nach Zahlung des Eintrittsgeldes einen Stempelaufdruck auf den Handrücken, der zu einem mehrmaligen Einlass berechtigt.
Das Eintrittsgeld, soweit es von gemeinnützigen Einrichtungen erhoben wird, wird meist zweckgebunden verwendet, um zum Beispiel Personalkosten, Unterhaltskosten oder Wartungskosten zu refinanzieren.
Vorverkauf
Für Veranstaltungen mit hohem Eintrittsgeld können Eintrittskarten häufig auch im Vorverkauf fernab des Veranstaltungsgeländes erworben werden. Einige Großveranstaltungen sind schon lange vor der eigentlichen Veranstaltung ausverkauft. Ein Beispiel für Kartenvorverkauf im großen Stil ist die Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Vorverkauf wird meist auch bei Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen betrieben. Im Vorverkauf wird meist eine Vorverkaufsgebühr erhoben. Diese beträgt üblicherweise zwischen 10 und 15 % vom Grundpreis.
Sicherungsmaßnahmen
Moderne Eintrittskarten besitzen weitere technische Merkmale, z. B. einen Magnetstreifen, einen integrierten Chip (RFID) oder einen maschinenlesbaren Barcode, um den technischen Lesevorgang zu beschleunigen. Sie werden über moderne e-ticketing Verfahren, auch mit Hilfe des Internets hergestellt, verkauft und verbreitet. Einige Open-Source-Projekte arbeiten daran. Damit soll vor allem Fälschungen vorgebeugt werden. Die Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland waren an die Namen der Besteller gebunden. Dies sollte sowohl der Vermeidung sogenannter Hooligans dienen, als auch das Schwarzmarktgeschäft verhindern. Mittlerweile bieten auch viele Anbieter mit print@home die Möglichkeit, Eintrittskarten zu Hause am PC-Drucker auszudrucken. Diese Tickets enthalten in der Regel einen 2-dimensionalen Barcode, der beim Einlass von Barcodelesegeräten auf seine Gültigkeit geprüft wird. Neben der Sicherung der Karten wird meistens auch das Veranstaltungsareal gesichert. Beispiele sind Umzäunungen oder nur vom Gebäudeinneren zu öffnende Notausgangstüren. Dies soll verhindern, dass jemand das Areal betreten kann, der keinen Eintritt bezahlt hat.
Hardticket und Systemticket
Das Hardticket hat die Funktion einer normalen Konzert- oder Festivaleintrittskarte, ist aber im Gegensatz zu den computergenerierten Systemtickets aus dem Vorverkauf meist mit farbigen Sponsorenlogos und anderen Abbildungen verziert. Das Hardticket dient vielfach als besonderes Andenken und wird deshalb auch häufig von Konzertkarten-Sammlern gekauft.
Betroffene Einrichtungen
Im Folgenden sind typische Beispiele aufgezählt, bei denen man in der Regel Eintrittsgeld bezahlen muss:
- Turmrestaurants
- Aussichtstürmen
- Museen, in einigen Ländern sonntags frei
- Schlössern
- Schauhöhlen
- generell den abschließbaren Sehenswürdigkeiten
- Diskotheken
- viele Veranstaltungen, z. B.
Teilweise wird auch für folgende Einrichtungen Eintritt erhoben:
Für das Betreten folgender Einrichtungen muss man in der Regel nichts bezahlen:
- öffentlichem Raum
- Jugendzentrum
- Einkaufszentrum
- Parkanlagen
- Kirchen (außer bei Konzerten)
- Gaststätten
- Volksfesten
- Stadtfesten
- Bierzelten
- Technoparaden
- Vernissagen
- Wäldern
In anderen Ländern (etwa Großbritannien) und in letzter Zeit auch vermehrt in Deutschland (etwa im Berliner Dom) wird für die Besichtigung von touristisch besonders interessanten Kirchen Eintritt verlangt. Der Besuch von Gottesdiensten ist davon jedoch fast nie betroffen.
DDR
Im Volksmund wurde der durch Westdeutsche zu errichtende Zwangsumtausch beim Besuch in der DDR als Eintrittsgeld bezeichnet, da für die einzutauschenden Mark der DDR in der Mangelwirtschaft der DDR keine geeigneten Möglichkeiten zur Verwendung bestanden und der Zwangsumtausch damit aus Sicht der Reisenden den Charakter eines Eintrittsgeldes hatte.[1]
Einzelnachweise
- Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. de Gruyter, Berlin u. a. 2000, ISBN 3-11-016427-2, Stichworte „Mindestumtausch“, „Zwangsumtausch“ und „Eintrittsgeld“, S. 51, 147 und 258.