Einschläferung
Als Einschläferung bezeichnet man die Tötung von Tieren mit Hilfe von Schlafmitteln. Sie erfolgt durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Arzneimitteln enthalten ist.
Deutschland
Häufigster Grund für das Einschläfern ist eine unheilbare Erkrankung des Tieres. Außerdem kann Einschläfern bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden. Tierärzte besitzen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Einschläfern von Haustieren. Das Töten von Tieren ist in § 4 des deutschen Tierschutzgesetzes geregelt:
„Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
Wirkung
In der Veterinärmedizin wird meist Pentobarbital durch Injektion zum schmerzlosen und sicheren Einschläfern von Groß- und Kleintieren verwendet. Das Medikament wirkt bei niedriger Dosierung als Schlafmittel, in höheren Dosen führt es zum Tod durch Ersticken. Die Tiere fallen schnell in einen tiefen Schlaf, der bei gleichwarmen Tieren rasch, schmerz- und reflexlos in den Tod durch Herz- und Atemstillstand übergeht. Pentobarbital darf nicht bei Tieren eingesetzt werden, die zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Wirkstoffe
Zum Einschläfern von Tieren sind in Deutschland verschiedene Wirkstoffe zugelassen:[1]
- Pentobarbital – durch intravenöse oder intraperitoneale Injektion
- Embutramid – durch intravenöse, intrakardiale oder andere Injektion
- Kaliumchlorid – durch intravenöse oder andere Injektion
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- vetidata (kostenpflichtiger Fachinformationsdienst für Tierärzte).