Einkommensnachweis
Ein Einkommensnachweis gibt Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung für eine Person. Der Einkommensnachweis ist sowohl für Kreditinstitute – bei der Prüfung einer Kreditvergabe – in diesem Fall als Bestandteil einer Bonitätsprüfung (der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), als auch für Behörden, zum Beispiel zur Klärung von Unterhaltsverpflichtungen, gegenüber naher Angehöriger maßgeblich. Auch bei Abschluss eines Immobilien-Mietvertrags ist diese Auskunft üblich.
Bei einer Kreditvergabe sind – unabhängig davon ob es sich um einen Bankkredit oder einen Handelskredit (Versandhauskredit) handelt – neben weiteren Unterlagen, das Kreditscoring für die Kreditvergebende Stelle entscheidend.
Je nach Kreditvolumen werden vom Kreditgeber oft folgende Unterlagen angefordert:
- Bei unselbständig Tätigen
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- Arbeitsvertrag
- Bei selbständig Tätigen
- Letzte zwei Jahresabschlüsse
- Aktuelle BWA
- Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre
Für den Nachweis anderer Einkommensarten können dienen