EU-Solidaritätsfonds
Der EU-Solidaritätsfonds (EUSF), auch Solidaritätsfonds der Europäischen Union genannt, wurde 2002 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen,[1] um Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie deren Beitrittskandidaten[2] nach Naturkatastrophen großen Ausmaßes (evtl. auch Nuklearkatastrophen o. ä.), zügig finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Anlass war damals die sog. Jahrhundertflut in Mitteleuropa.
Seitdem wurde der Fonds in 52 Katastrophenfällen von 23 Staaten in einem Volumen von insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro in Anspruch genommen.[3] Deutschland erhielt nach EU-Angaben davon insgesamt rund 611 Millionen Euro, alleine 444 Millionen im Zuge des Hochwassers von 2002 (Jahrhundertflut).[2] Österreich erhielt aus dem Fonds bis zum Jahr 2014 170,6 Millionen Euro, denen nur Einzahlungen von 84,3 Millionen Euro gegenüberstehen.[4]
Zweck
Der EUSF wurde nicht mit dem Ziel eingerichtet, sämtliche von Naturkatastrophen verursachten Schäden zu decken. Er ist im prinzipiell darauf ausgerichtet, nicht versicherbare öffentliche Schäden zu beschränken und deckt daher beispielsweise private Verluste nicht ab. Mittel- bis langfristige Maßnahmen wie etwa Wiederaufbau, wirtschaftliche Unterstützungen und Präventionen können jedoch u. U. im Rahmen anderer Instrumente förderungsfähig sein. Infrage kommen hier insbesondere die EU-Strukturfonds sowie der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.[5]
Jährliches Budget
Für EUSF-Mittel existiert kein „fester Topf“. Die Gelder, die neben dem regulären EU-Haushalt finanziert werden, richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die jährliche Obergrenze liegt derzeit bei einer Milliarde Euro. Für 2013 gibt es widersprüchliche Aussagen, ob diese Grenze bereits erreicht wurde, da jedoch die vom Hochwasser 2013 betroffene Länder entsprechende Anträge einreichen werden, wird der Finanzrahmen für 2013 mit Sicherheit ausgeschöpft werden. Länder wie etwa Deutschland können jedoch bei rechtzeitigem Antrag auf Mobilisierung der Mittel in folgenden Jahren hoffen.[3][2]
Antragsverfahren
Antragsvoraussetzungen
Lediglich EU-Mitgliedsstaaten sowie Staaten in EU-Beitrittsverhandlungen können einen Hilfsantrag stellen, wenn die Schäden aus einer Naturkatastrophe (evtl. auch Nuklearkatastrophe o. ä.)
- 0,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens oder
- rund 3,7 Milliarden Euro (drei Milliarden Euro zu Preisen von 2002) betragen.[5]
Antragsstellung/-entscheid
Die Regierungen der betroffene EU-Mitgliedsstaaten müssen innerhalb von zehn Wochen nach Eintreten der Katastrophe Unterstützung aus dem EUSF bei der Europäischen Kommission beantragen, welche über den Antrag entscheidet und seinerseits einen Antrag auf Mobilisierung an die zuständige Haushaltsbehörde der EU stellt.
Der ORF berichtet im Juni 2016 anlässlich des Hochwassers der Seine (Paris), dass die Staaten 12 Wochen ab Zeitpunkt der Katastrophe Zeit hätten einen Antrag zu stellen. Das Verfahren der EU dauere dann 6 Wochen. Seit 2001 wäre der Fonds bei über 70 Naturkatastrophen genutzt worden.[6]
Genehmigung
Damit es letzten Endes zu einer Auszahlung von Mitteln kommen kann, müssen das Europäische Parlament sowie der Rat der Europäischen Union die Mobilisierung genehmigen, da diese gemeinsam die Haushaltsbehörde bilden. Obwohl die Genehmigung keineswegs obligatorischer Natur ist, hat in den Jahren seit Bestehen keine der Institutionen einen entsprechenden Antrag auf Mobilisierung abgelehnt.
Weblinks
Einzelnachweise
- Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (PDF)
- Budget ausgereizt – Deutschland muss auf EU-Hilfe warten www.handelsblatt.com, zuletzt abgerufen am 16. Juni 2013
- Hilfe für Flutopfer: Hintergründe zum EU-Solidaritätsfonds Europäische Kommission Website #1, zuletzt abgerufen am 16. Juni 2013
- Österreich profitierte von EU-Solidaritätsfonds auf ORF vom 26. Juli 2014 abgerufen am 26. Juli 2014
- Solidaritätsfonds der Europäischen Union Europäische Kommission Website #2, zuletzt abgerufen am 16. Juni 2013
- http://orf.at/stories/2343118/2343119/ Rückgang wird „eine gewisse Zeit“ dauern, orf.at, 4. Juni 2016, abgerufen 5. Juni 2016.