Drehfalttür
Die Drehfalttür ist eine besondere Bauform der Einstiegstür bei Schienenfahrzeugen (Reisezugwagen oder Straßenbahnen). Bei Omnibussen findet sie heute kaum Verwendung. Sie besteht aus zwei Türflügeln, die als komplette Einheit mit Rahmen an den Wagen angebaut werden. Durch die besondere Bauform wird beim Öffnen der Tür der kleinere Türflügel (ungefähr ein Drittel der Gesamtbreite) nach innen, der größere nach außen geschwenkt. Hierdurch wird erreicht, dass auch bei geöffneter Tür keine Stelle weiter als 200 mm über die Wagenbegrenzungslinie hinaus übersteht.
- Drehfalttür
- Schema Drehfalttür
Eine zusätzliche Klappe deckt im geschlossenen Zustand die tieferliegende Trittstufe ab. Durch einen am Türinneren angebrachten Hebel wird diese Klappe beim Öffnen der Tür nach oben und seitlich weggeschwenkt. Bei manchen Bauarten ist eine untere Trittstufe mechanisch an die Tür gekoppelt und klappt bei Türöffnung aus.
Die Abmessungen der Drehfalttür für Eisenbahnen sind im Merkblatt 560 des UIC-Kodex international einheitlich festgelegt. Auch einige Details sind vorgeschrieben; unter anderem werden Gummilippen als Fingerschutz gefordert.
Drehfalttüren wurden von ca. 1960 bis 1990 in zahlreiche Reisezugwagen eingebaut. Sie werden in der Regel manuell geöffnet und können manuell oder pneumatisch geschlossen werden. Bei neueren Schienenfahrzeugen werden stattdessen Schwenkschiebetüren eingebaut, die dichter schließen, Druckertüchtigung und eine größere Öffnungsbreite ermöglichen.
Normen
- DIN 27203-1:2012-03 Zustand der Eisenbahnfahrzeuge – Fahrgastraum – Teil 1: Einstiegtüren – Bauart: Drehtüren
- DIN 27203-2:2012-03 Zustand der Eisenbahnfahrzeuge – Fahrgastraum – Teil 2: Einstiegtüren – Bauart: Drehfalttüren
Weblinks
- Risikoanalyse zur Einstiegssituation bei Schienenfahrzeugen in Abhängigkeit des Abfertigungsverfahrens, Die Ingenieurwerkstatt GmbH für das Eisenbahn-Bundesamt, Wiesbaden, 2009 u. a. mit der Beschreibung und Beurteilung von Drehfalttüren