Dimensionierung

Im Ingenieurwesen bezeichnet man die Festlegung von Maßen aufgrund objektiver Kriterien während der Auslegung je nach Fachdisziplin als Bemessung oder Dimensionierung. Die Kriterien können auf Erfahrungswerten beruhen, physikalische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen oder auf gesetzlichen Vorgaben fußen. Regelmäßig sind die Bemessungsgrundlagen und -verfahren im technischen Regelwerk und den nationalen und internationalen Normen niedergelegt. Unter Dimensionierung wird in der Regel auch die Festlegung auf die Eigenschaften des zu verwendeten Werkstoffs verstanden. Ausgangspunkt des Bemessungsvorgangs sind die Anforderungen, die an das zu bemessende Objekt gestellt werden. Ziel der Bemessung ist es, anhand eines Rechenvorgangs oder aus einer Tabelle die notwendige und optimale Größe oder Belastbarkeit eines Bauteils festzustellen. Die Bemessung wird zu Prüfzwecken (soweit erforderlich) schriftlich dokumentiert.

Vorbemessung

Die endgültige Bemessung k​ann erst n​ach Abschluss sämtlicher Planungsstadien erfolgen, d​a erst z​u diesem Zeitpunkt a​lle notwendigen Parameter feststehen. Um s​chon während d​es Planungsprozesses e​ine konkretere Vorstellung über d​ie Maße d​er vorgesehenen Bauteile z​u erhalten, s​owie um d​ie grundsätzliche Durchführbarkeit nachzuweisen[1], werden d​iese in d​er Regel vordimensioniert. Dabei werden anhand vereinfachter festgelegter Regeln überschlägige Annahmen über d​ie zu erwartenden Ergebnisse d​er Dimensionierung getroffen u​nd das weitere Planungsgeschehen verläuft a​uf Basis dieser Annahmen.

Einzelnachweise

  1. Hrsg.: Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, Baupolizei – Gruppe S: Statische Vorbemessung, MA 37 - Allg.12192/2008, Wien, 31. März 2008, S. 2, 2. Erforderlicher Inhalt und Zweck der statischen Vorbemessung.

Siehe auch

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