Deutsches Filmarchiv
Den Namen Deutsches Filmarchiv trug von 1952 bis 1956 das Filmarchiv des Deutschen Filminstituts – DIF in Wiesbaden.
Das Deutsche Filmarchiv entstand aus dem DIF (vormals: Archiv für Filmwissenschaft), in dem es seit 1952 eine eigenständige Abteilung bildete. Dem Willen seines Begründers – Hanns Wilhelm Lavies – entsprechend, sollte das Archiv die Funktion des Reichsfilmarchivs übernehmen, dessen Bestände im Verlaufe des Zweiten Weltkrieges verloren gegangen sind. Da Lavies die neue Sammlung weitgehend in persönlicher Initiative zusammengetragen hatte, leitete der das DIF auch weiterhin wie eine Privateinrichtung, was zu erheblichen Konflikten mit der Filmwirtschaft führte, die das Institut finanzierte. Da eine sachgerechte Lagerung des empfindlichen Archivmaterials in den Räumlichkeiten des Instituts nicht möglich war, musste ein Teil des Filmstocks ins 1954 gegründete Bundesarchiv ausgelagert werden.
Eine systematische Sichtung und Konservierung der DIF-Kopien begann erst 1958. Die fortbestehenden Auseinandersetzungen über die Finanzierung des Instituts, seine Trägerschaft durch Filmwirtschaft und/oder öffentliche Hand und die daraus sich ableitenden Eigentumsansprüche führten jedoch bereits am 29. Mai 1956 zu einer Trennung von DIF und Filmarchiv. Das Filmarchiv wurde in einen Verein „Das Deutsche Filmarchiv“ umgewandelt und trat als solcher der FIAF bei.